Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 163

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zweijährigen Verhandlungen eine Artikel 15a-Vereinbarung abgeschlossen, die in der Zwischenzeit von allen Landtagen beschlossen wurde. Daher würde ich es an und für sich als eine komische Haltung betrachten, wenn wir jetzt, nachdem sich die Landtage so bemüht haben, mit einem Bundesverfassungsgesetz, ohne mit den Ländern zu verhandeln, deren Interessen wieder wegwischten! Es ist ein eigentümliches Föderalismusverständnis, wenn wir hier Kompetenzübertragungen beschließen sollen, ohne überhaupt mit den Ländern verhandelt zu haben!

Wissen Sie, daß zwei Drittel der landwirtschaftlichen Wertschöpfung aus der Tierhaltung stammen? Würde die landwirtschaftliche Tierhaltung in die Bundeskompetenz übertragen werden, dann würden nur mehr das Bodenrecht und der Pflanzenschutz bei den Ländern verbleiben. Da in der Zwischenzeit auch alle Bundesländer bestehende Gesetze insgesamt oder auch durch Verordnungen angeglichen haben, haben wir österreichweit im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutztierhaltung von allen 15 EU-Ländern den strengsten Tierschutzstandard erreicht.

Es stimmt, daß wir für den Bereich der Heimtierhaltung noch kaum Regelungen haben. Aber auch Regelungen, für die der Bund zuständig ist, wie etwa die betreffend den Tiertransport, sind nur mangelhaft. Wir haben in Österreich zwar ein hervorragendes Tiertransportgesetz Straße, wir haben auch ein den EU-Bestimmungen entsprechendes Tiertransportgesetz Luftverkehr, es gibt aber keines für die Eisenbahn, obwohl wir bereits seit 1. Jänner nach EU-Richtlinie auch ein Tiertransportgesetz Eisenbahn haben sollten.

Es verhält sich nicht so, daß es auf diesem Gebiet nicht zu diesbezüglichen Zwischenfällen kommt. Ich kann mich daran erinnern, daß vor zwei Jahren in meiner Nachbarschaft auf dem Bahnhof Schwarzach-St. Veit bei Verschubarbeiten so grob fahrlässig vorgegangen wurde, daß dort drei Pferde in den Waggons verendet sind. Auch das sollte man aufzeigen, auch dafür sollte man Regelungen schaffen!

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Streit um den Tierschutz hat sich hauptsächlich in Richtung Kompetenzfrage verlagert. Wir sind der Auffassung, daß wir den Bundesländern nicht alle Kompetenzen entziehen sollten – noch dazu, wenn bisher mit den Bundesländern darüber überhaupt keine Verhandlungen geführt wurden.

Wenn die Bundesländer in der Lage sind, das Behindertenwesen, die Sozialhilfe, das Rettungswesen, die Krankenhäuser, das Baurecht oder das Jagdrecht selbst zu regeln, wir jetzt das Gesundheitsministerium mit dem Sozialministerium zusammenschließen und in Zukunft nach dem SPÖ-Antrag Tierschutz auch durch das Sozialressort behandelt werden soll, so stellt sich wirklich die Frage, ob wir nicht mit einem strengen, alle Länder übergreifenden Artikel 15a-Vertrag eine bessere Regelung haben, da der Bund noch dazu keine Struktur hat, das auch umzusetzen. Es müßten wiederum die Länder mit ihren Einrichtungen dieses Bundesgesetz vollziehen, zu dem sie sich jedoch nicht bekennen. Wir wissen auch, daß es in der Frage der Tiertransporte nicht am Gesetz mangelt, sondern an der Ausführung beziehungsweise der Kontrolle dieses Gesetzes.

Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, versuchen wir deshalb, den Tierschutzstandard auch europaweit zu verbessern. Wenn zum Beispiel nach dem Tierschutzgesetz in Salzburg die Legehennenhaltung in Batterien ab dem Jahr 2001 untersagt wird, so wird man dort sofort über die Grenze etwa nach Freilassing in Bayern ausweichen, denn das sind nur 5, 10 oder 20 Kilometer, und Legehennen werden dort unter wesentlich schlechteren Bedingungen gehalten werden, als das in Österreich erlaubt ist. (Abg. Haigermoser: Was sagt Fischler dazu?) Damit wäre dem Tierschutz in Österreich also kein Erfolg beschert! Wir haben deshalb bereits am 13. Juni 1996 einen Entschließungsantrag betreffend die europaweite Verbesserung des Tierschutzstandards eingebracht.

Darüber hinaus wird meistens übersehen, daß im Tierschutzvolksbegehren vom vergangenen März im § 3 Abs. 5 die Förderung von artgerechter Tierhaltung sowie die Finanzierung von Maßnahmen, die zur Umstellung auf artgerechte Tierhaltung erforderlich sind, gefordert wird. (Abg. Haigermoser: Warum werden Lebendtiertransporte subventioniert?)


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