Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 177

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Hohes Haus! Noch ein Beispiel für diese Chance. Österreich ist mit seinen Biobauern im europaweiten Bereich durchaus ein Vorreiter. Von den 20 000 Biobauern liegen bereits 16 000 viehhaltende Biobauern über den durch dieses Gesetz vorgeschlagenen Richtlinien und Normierungen. Das ist das Positive daran. Diese Biobauern haben in der Zwischenzeit ihre wirtschaftliche Existenz besser abgesichert. Wenn sich im europäischen Durchschnitt mehr Konsumenten diese Produkte wünschen, so sehe ich gerade auf diesem Gebiet eine Chance für die österreichische Landwirtschaft, mit einer artgerechten Tierhaltung sowohl wirtschaftlich als auch tierschützerisch besser unterwegs zu sein.

Wir brauchen aber – auch das wurde schon angesprochen – eine breite Basis für die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes. Kollege Haupt hat vorhin auch von den Beratern gesprochen. Diese Berater werden wir ebenfalls brauchen, denn in diesem Punkt gebe ich ihm recht: Es hilft uns nichts, wenn wir ein Gesetz haben, das dann nicht vollzogen wird.

In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, lade ich auch Sie ein, in den folgenden Beratungen ernsthaft an diese Sache heranzugehen! Denn wir werden die Berater in den Landwirtschaftskammern brauchen, die vor Ort beraten und für den Tierschutz eintreten.

Wir wollen nicht einerseits von der Europäischen Union eine einheitliche Regelung im Bereich des Tierschutzes fordern, wobei wir aber andererseits nicht in der Lage sind, einem Wanderzirkus Einhalt zu gebieten, der in allen Bundesländer unterwegs ist, weil wir eben neun verschiedene Tierschutzgesetzgebungen haben.

Kollege Schwarzenberger hat vom Tiertransportgesetz Schiene gesprochen, das noch ausständig ist. – Wir haben kein Problem damit, auch bezüglich dieses Bereichs zu verhandeln und rasch Umsetzungen durchzuführen. Denn wenn wir Vorgaben geben, die österreichweit gültig sind, dann werden es auch unsere Vertreter in Brüssel leichter haben, die europäische Normierung zu verbessern und zu vereinheitlichen.

Kollege Schwarzenberger! Noch eine Anmerkung: Die Ansiedelung dieses Bereichs im Gesundheitsressort ist leicht zu erklären: Im zukünftigen gemeinsamen Ressort Soziales und Gesundheit wird die Veterinärmedizin angesiedelt sein. Tierschutz fällt ebenfalls in diesen Bereich. Daher wird auch der Vollzug in diesem Bereich untergebracht.

Folgende Bemerkung noch: Zahlreiche Abänderungsvorschläge und Änderungswünsche von Tierschutzorganisationen zu unserem heute in erster Lesung diskutierten Antrag liegen bereits vor, und ich kann versichern, daß diese sehr eingehend prüfen werden. Unser Vorschlag ist nicht der Weisheit letzter Schluß, dessen sind wir uns auch bewußt, aber es soll das der Beginn von sachlich intensiven Diskussionen sein, die als Ziel – das wurde heute schon oft erwähnt – eine bundeseinheitliche Regelung haben, damit in Österreich einheitlich mehr Sicherheit und mehr Schutz für unsere Tiere gewährleistet ist.

Es freut mich ganz besonders, daß in dieser Unterausschußsitzung auch ein Vertreter der Österreichischen Volkspartei erklärt hat, daß die Bereitschaft zu einer sachlichen Diskussion im Hinblick auf eine Umsetzung durchaus gegeben sei. Das macht mich zuversichtlich, daß es uns in guter Zeit gelingen wird, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz hier zu verabschieden. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich zum Abschluß – über alle sachlichen Meinungsverschiedenheiten zu diesem Tierschutzgesetz hinweg – diese Gelegenheit nützen, dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses, Herrn Kollegen Schwarzenberger, zu seinem heutigen 55. Geburtstag zu gratulieren. Ich hoffe, Herr Kollege, daß wir uns in Ihrem 56. Lebensjahr einigen werden und ein Bundestierschutzgesetz hier beschließen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich schließe mich diesen Wünschen an.


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