Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 15

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Am 17. Dezember 1995 haben die Österreicherinnen und Österreicher der Sozialdemokratischen Partei und der Österreichischen Volkspartei mit ihrer Stimme eine klare Mehrheit zur Bildung einer Regierung gegeben. Diese beiden Parteien haben in einem Koalitionsübereinkommen die Leitlinien für die Regierungsarbeit während der nächsten Legislaturperiode festgelegt. Ich habe dieses Übereinkommen mit unterschrieben und bekenne mich dazu. Ich bekenne mich zur Zusammenarbeit dieser Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode, und es wird eine erfolgreiche Zusammenarbeit werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich mit einer alten Tradition breche und heute nicht alle Punkte, die üblicherweise in einer Regierungserklärung angesprochen werden, anspreche, weil ja erst vor wenigen Monaten diesem Haus eine Regierungserklärung vorgetragen wurde. Ich möchte mich in meiner heutigen Erklärung vielmehr mit zwei Themen besonders auseinandersetzen: mit unseren Herausforderungen, den Herausforderungen Österreichs, denen wir an der Schwelle zum neuen Jahrtausend gegenüberstehen, und der Darstellung der zentralen Schwerpunkte unserer Regierungsarbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden in dieser Regierung diese Schwerpunkte konsequent umsetzen und diese Herausforderungen auch bewältigen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Erlauben Sie mir eingangs einige Worte zur Regierungsarbeit des letzten Jahres. Es ist in diesem Jahr manches nicht ausreichend schnell, manches auch von Kritik begleitet, aber vieles bereits mit Erfolg umgesetzt worden. Wir haben gemeinsam ein Konsolidierungsprogramm zustande gebracht, das das Budgetdefizit unter Kontrolle bringt, und im Unterschied zu anderen Staaten konnte diese Konsolidierung ohne Gefahr für den sozialen Frieden in unserem Land erreicht werden. Es stellt sicher, daß Österreich alle Kriterien für den Eintritt in die Europäische Währungsunion erfüllen wird, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine international anerkannte Leistung aller Österreicherinnen und Österreicher. Vielen Dank dafür! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir haben nicht nur Budgetprogramme erstellt, wir haben dieses Budget auch sehr konsequent und sehr erfolgreich vollzogen. Wir haben im Jahr 1996, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum erstenmal seit fünf Jahren erreicht, daß das Defizit des Bundes unter dem veranschlagten Wert lag. Wir haben darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern, Städten und Gemeinden einen Finanzausgleich über das Jahrtausend hinaus abgeschlossen. Wir haben durch einen Konsultationsmechanismus zu einer neuen Qualität der finanziellen Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gefunden. Das ist nicht nur notwendig, um auch in Zukunft die Stabilität zu sichern, sondern das ist auch ein starker Schritt in Richtung Föderalismus. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat diese Bundesregierung auch eine Reihe konkreter Beschäftigungssicherungsmaßnahmen im Bereich der Bauwirtschaft, der Altlastensanierung, der Wasserwirtschaft gesetzt und vieles mehr. Wir haben mit einem Förderungsgesetz für kleine und mittlere Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die wichtige Unterstützung dieses Sektors, für bessere und stabilere Arbeitsplätze geschaffen.

Die Einkommen in der Landwirtschaft konnten trotz der durch den EU-Beitritt notwendigen Umstellungen gesichert werden. Es ist mit der Ausgliederung der Bundesforste ein beispielhaftes Projekt von marktfähigen Leistungseinheiten zur Verwaltung von Bundesvermögen geschaffen worden.

Wir haben gemeinsam mit den Ländern, den Gemeinden und den Sozialversicherungsträgern die Finanzierung der Spitäler in unserem Gesundheitssystem sichergestellt, wohl wissend, daß dieser Bereich außerhalb der Spitäler noch weiterer Reformen bedarf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Gesundheitsvorsorge, Rehabilitations- und Qualifizierungsmaßnahmen zusammen mit rechtlichen Maßnahmen verstärkt eingesetzt, um das tatsächliche Pensionsalter an die gesetzlichen Grenzen heranzuführen.


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