Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 110

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treten Abschnitt F und der bisherige Abschnitt N Z 16 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung außer Kraft.

2.) Z 7 lautet:

Abschnitt A des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird folgende Z 15 angefügt:

15. Angelegenheiten der Kunst; Bundestheater.

3.) Z 9 lautet:

Abschnitt D des Teiles 2 der Anlage zu § 2 werden folgende Z 7–12 angefügt:

7. Angelegenheiten des Gesundheitswesens.

Dazu gehören insbesondere auch:

Allgemeine Gesundheitspolitik.

Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung.

Angelegenheiten der Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung und Gesundheitsberatung.

Angelegenheiten des Mutter-Kind-Passes.

Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge einschließlich der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Sozialversicherung handelt.

Angelegenheiten der Arbeitsmedizin, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Sozialversicherung oder des Arbeitnehmerschutzes handelt.

Angelegenheiten der Sportmedizin.

Hygienewesen und Impfwesen.

Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.

Angelegenheiten der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten.

Betriebswirtschaftliche Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kostenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Universitätskliniken.

Medizinische Angelegenheiten des Behindertenwesens, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Sozialversicherung handelt.

Überwachung und Bekämpfung des Mißbrauches von Alkohol und Suchtgiften.

Apotheken- und Arzneimittelwesen, Angelegenheiten des Verkehrs mit tierärztlichen Mitteln und Desinfektionsmitteln; Preisregelung auf diesem Gebiet.

Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes in bezug auf Heilfbehelfe und Gebrauchsgegenstände.

Angelegenheiten des Suchtgift- und des Giftverkehrs.

Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens.

Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Gesundheitsverwaltung.


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