Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 48

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Diesen Zynismus muß man einmal aufbringen, das muß ich schon sagen – ganz egal, welche Meinung man zu den sicherheitspolitischen Optionen hat, über alle Grenzen hinweg. Darüber müßten Sie sich eigentlich im klaren sein. Einige Hunderttausend unterzeichnen ein Volksbegehren, und Sie beantworten das auf die Art – gerade in dieser Hinsicht haben die Menschen Sorge –, daß die Frage der Neutralität im nächsten Mistkübel landet, da die Bundesregierung die Vollmitgliedschaft in der Westeuropäischen Union prüfen soll. Das ist die zynische Antwort der Bundesregierung auf dieses Volksbegehren! (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß schon, was dahintersteckt: Ihre Träumerei, Vollmitglied in der Westeuropäischen Union werden zu können und später auch in der NATO – mit einem Sondervertrag, einer Sonderregelung, wie immer diese auch aussehen mag, was die Beistandspflicht betrifft. Die Beistandspflicht ist ja etwas wirklich Lästiges, ist in der Tat jener Bereich, der stört, wenn man die Neutralität auch noch beachten will. Und beachten muß man sie ja wohl, da sie so viele Österreicher als wichtiges Faktum sehen.

Sie sagen: Da prüfen wir halt einmal, da treten wir einmal bei, da verhandeln wir einmal, und das mit der Beistandspflicht wird sich schon irgendwie regeln. Sie gehen in der Art und Weise wie auch schon in den letzten eineinhalb Jahren vor: Sie haben die Neutralität verletzt, indem Sie mit der NATO die "Partnerschaft für den Frieden" eingegangen sind, da die "Partnerschaft für den Frieden" ganz klar als Vorstufe der Mitgliedschaft in der NATO gesehen wird, auch von der NATO selbst so interpretiert und gesehen wird, da die "Partnerschaft für den Frieden" die Ausrichtung der nationalen Verteidigungseinrichtungen, die wechselseitige Transparenz bei den Verteidigungsplanungen und so weiter bereits vorsieht.

Sie haben die Neutralität durch den Beobachterstatus, den wir bei der Westeuropäischen Union haben, verletzt, da dieser Beobachterstatus hinsichtlich der Rechte und Pflichten mit der Vollmitgliedschaft gleichgestellt wird, vor allem im Hinblick auf die wechselseitige Informations- und Geheimhaltungspflicht – und das verletzt maßgeblich den neutralen Status eines Landes.

Sie haben die Neutralität schließlich verletzt, indem Sie diese Abkommen mit der NATO, mit der "Partnerschaft für den Frieden" – wie auch jetzt das Truppenstatut – dem Parlament überhaupt nicht zur Kenntnis gebracht haben, indem Sie eine Debatte, eine Abstimmung darüber im Parlament verweigert haben.

Daher stellen wir folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde betreffend Zuleitung neutralitätsgefährdender Staatsverträge mit NATO und WEU ans Parlament

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende neutralitätsrechtlich relevante Verträge und Übereinkommen dem Parlament zur Debatte und Beschlußfassung vorzulegen:

1. den am 10. 2. 1995 abgeschlossenen Vertrag zwischen Österreich und der NATO über die "Partnerschaft für den Frieden";

2. das am 12. 11. 1996 vom Ministerrat angenommene "Sicherheitsabkommen mit der WEU";

3. das am 16. 1. 1997 von Außenminister Schüssel und dem NATO-Generalsekretär Solana unterzeichnete NATO-PfP-Truppenstatut ("Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantik-Vertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen").

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