Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 66

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Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1657/AB

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Zahl 1657/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodaß sich deren Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 57a Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von maximal 10 Minuten zusteht. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herr Abgeordneten Mag. Stadler, als Antragsteller des Verlangens die Debatte zu eröffnen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.02

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, wir haben die Debatte über diese Anfragebeantwortung unter anderem deswegen verlangt, weil sie in einzelnen Punkten objektiv unrichtig ist.

Ich unterstelle Ihnen nicht, daß Sie dem Hohen Haus wissentlich falsch geantwortet haben. Aber ich unterstelle, daß Sie den Firmensalat, der sich rund um die ASAG, ASG, ÖSAG und die Mautgesellschaft ereignet hat, wahrscheinlich immer noch nicht im Griff haben.

Ich habe hier ein Protokoll der Aufsichtsratssitzung der ÖSAG vom 13. Jänner, und dieses Protokoll liest sich – meine Sekretäre und ich haben beim Studium dieses Protokolls wirklich Tränen gelacht – wie ein Drehbuch eines Kabaretts. Herr Bundesminister! Leider ist es aber eine Realsatire, die sich im Verantwortungsbereich Ihres Vorgängers und in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich zugetragen hat, was nicht uninteressant ist, denn das kommt eben davon, wenn man Ministersekretäre zu Aufsichtsratsmitgliedern und zu Funktionären in öffentlichen Unternehmungen macht.

Das beginnt einmal damit, daß man in dieser Aufsichtsratssitzung festgehalten hat, daß man das Vertriebssystem wie folgt organisiert hat: Man hat unter anderem, Herr Bundesminister, jene rund 2 600 Trafiken, die auch die Lotto-Toto-Berechtigung haben, ins Vertriebssystem aufgenommen. Meine Damen und Herren! Es war für jeden Vignettenkäufer in der Tat eine Frage des Glücksspiels, ob er überhaupt eine Vignette bekommt. Das war zu Jahresbeginn eine durchaus marktkonforme Lösung, wenn man beabsichtigt hat, das zu einem Glücksspiel zu machen. (Abg. Ing. Meischberger: Nur 6 aus 45!) Ja, es war zunächst eine wilde Glücksspielangelegenheit, ob man überhaupt eine Vignette bekommt. Es war erhellend, was die Herrn hier zum besten gegeben haben.

Ein Vertreter des Aufsichtsrates sagte folgendes wörtlich: Die österreichische Mautgesellschaft war ursprünglich der Meinung, daß ein Vertriebsengpaß – das war ja objektiv zu Jahresbeginn feststellbar – zum Jahresanfang durch weniger strenge Kontrollen überbrückt werden könne. – Tatsächlich aber läßt das Gesetz diesen Spielraum nicht zu, meine Damen und Herren!

Man hat gesagt: Wir wissen, daß es einen Vertriebsengpaß geben wird. Seit Ende November ist bekannt, daß wir eine Firmenfehlentscheidung getroffen haben, als wir unsere Freunde in Chicago mit dem Auftrag bedacht haben. Aber wir haben gedacht, daß man das durch weniger strenge Kontrollen überbrücken kann. – Man hat sich aber nicht die Mühe gemacht, festzustellen, ob das nach dem Gesetz zulässig wäre!

Herr Minister! Das ist aber nicht der zentrale Punkt unserer Kritik. Der zentrale Punkt unserer Kritik betrifft Ihre Feststellung, daß bei der Herstellung dieser Vignetten der Bestbieter zum Zuge gekommen ist. Herr Bundesminister, das ist objektiv falsch! Es ist auch objektiv falsch, daß es


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