Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 90

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir die Chance, mit einer Harmonisierung und mit einer Verbesserung im Tierschutz einiges wiedergutzumachen. Nutzen wir diese Chance, ich fordere Sie dazu auf! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

16.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Klara Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.43

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Volksbegehren zur Schaffung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes, das von 460 000 Menschen unterschrieben worden ist, und der Umstand, daß aufgrund des § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung bis spätestens 20. März ein Bericht des Verfassungsausschusses über das gegenständliche Volksbegehren vorzulegen ist, geben uns heute wieder die Möglichkeit, über den Tierschutz zu sprechen.

Auch ich möchte meinen Dank an die Initiatoren des Tierschutzvolksbegehrens richten, wie dies auch meine Vorredner bereits getan haben.

Für uns Liberalen sind Tiere leidensfähige Lebewesen, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Und da es für Tiere keine Landesgrenzen gibt, ist eine art- und tiergerechte Haltung für das gesamte Bundesgebiet zu fordern, wobei aus unserer Sicht sowohl Gesetzgebung als auch Vollziehung in der Kompetenz des Bundes liegen sollen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir wissen, daß die einzigen bundeseinheitlichen Regelungen auf diesem Gebiet derzeit die sogenannten 15a-Vereinbarungen zwischen den Ländern sind, die allerdings nur Mindeststandards für die Haltung von Nutztieren in der Landwirtschaft festlegen und vom kleinsten gemeinsamen Nenner getragen sind.

Andere Bereiche des Tierschutzes, wie zum Beispiel die Heimtierhaltung, Tiere im Zirkus, im Zoo oder im Tierhandel, werden von diesen Vereinbarungen gar nicht erfaßt. Zudem – und das wissen wir auch – stellen die sogenannten 15a-Vereinbarungen über Tierhaltungsstandards eine Nivellierung nach unten dar und entsprechen keineswegs den neuen Erkenntnissen einer artgerechten Tierhaltung.

Meine Damen und Herren! Wie bekannt, wurde hier im Hohen Haus ein vielbeachtetes Hearing zum Thema Tierschutz abgehalten. Darüber hinaus konnten wir auch anläßlich diverser Plenardebatten des öfteren die diesbezüglichen Standpunkte der Parteien hier im Hohen Haus zur Kenntnis nehmen.

Faktum ist auch – und das ist wirklich fast einmalig, möchte ich sagen –, daß sich vier Parteien in dieser Materie, die sehr wichtig ist, einig sind, einig darüber, daß der Tierschutz, gerade weil er durch die Länderkompetenz nicht zufriedenstellend ist, bundeseinheitlich geregelt werden soll. (Abg. Großruck: Das stimmt ja nicht! Das ist falsch!)

Argumente dazu wurden schon genügend ausgetauscht, und gerade die echten Fachexperten wie die Universitätsprofessoren Bartussek, Troxler, Konrad, Festetics, die zudem auch die Situation in der Landwirtschaft sehr gut kennen, haben sich beim Hearing wie auch beim letzten Unterausschuß für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ausgesprochen. Lediglich die Landwirtschaftskammern mit ihren Kämmerern und die ÖVP blocken noch ab.

Herr Kollege Schwarzenberger! Ich gebe Ihnen völlig recht, daß Tierschutz weitgehender sein muß als bisher. Die Jagd, das Schlachten, das Schächten, den Sport mit Tieren, um nur einige zu nennen, müssen wir sicher auch einer gründlichen Durchleuchtung unterziehen, und all das sollte auch gesetzlich geregelt werden. (Abg. Schwarzenberger: Das habe ich auch verlangt im Antrag!)


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