Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 48

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am starren dreigliedrigen Schulsystem, wo Hauptschulen, Mittelschulen, Gymnasien und welche anderen Schultypen auch immer miteinander konkurrieren müssen (Abg. Dr. Höchtl: Konkurrenz ist gut!) , obwohl sie nicht miteinander konkurrieren können. (Abg. Dr. Höchtl: Für Differenzierung bin ich, weil die Menschen unterschiedlich sind!)

Da wäre eine innere Differenzierung notwendig, so wie es in allen anderen europäischen Ländern derzeit schon üblich und selbstverständlich ist. (Abg. Dr. Höchtl: Ich bin sowohl für innere Differenzierung als auch für äußere Differenzierung, für möglichst viel Differenzierung!) Wir sind doch nur mehr ein Relikt, Herr Abgeordneter Höchtl! Österreich und die Bundesrepublik Deutschland stehen in der Bildungslandschaft einzigartig dar, was die Vernachlässigung einer gemeinsamen Erziehung für alle Jugendlichen und ihre individuellen Förderungsmöglichkeiten durch einen Gesamtschultyp betrifft. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Höchtl: Mit Ihrer politischen Vergangenheit sind Sie ein Relikt!)

11.18

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

11.18

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Obwohl zum Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige schon viel gesagt worden ist, lassen Sie mich auf einige Aspekte eingehen, vor allem ein paar Argumente meiner Vorredner wieder aufnehmen.

Gleich zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich sagen, daß jenen Berufstätigen, die sich noch einmal einem Schulbesuch unterziehen – das sage ich jetzt einmal so technisch und formal –, um eine AHS oder eine BHS abzuschließen, Hochachtung und Anerkennung auszusprechen ist. Sie sind draufgekommen, daß man ohne Lernen, auch ohne standardisierte Abschlüsse nicht weiterkommt, und sie haben sich hochmotiviert noch einmal aufgerafft, eine Schule zu besuchen, um zu einem Abschluß zu kommen. Noch einmal: Anerkennung und Hochachtung vor diesen Leuten!

Wir haben bei der Ausarbeitung dieses Schulunterrichtsgesetzes im Kontakt sowohl mit Schulabgängern als auch mit Lehrern eine, wie ich meine, angemessene und zeitgemäße Form gefunden, und alle Vorwürfe, wir hätten nicht, wie es so schön heißt, adressatengemäß gehandelt und gedacht, sind zurückzuweisen. Das ist eine effiziente, probate Form, um zu einem guten und anerkannten Abschluß zu kommen. Damit ist aber nicht gesagt, daß alle Formen des lebenslangen Lernens so ablaufen müssen oder nach diesem Schema ausgerichtet werden müssen.

Apropos lebenslanges Lernen: Das Jahr 1996 stand für die EU, für ganz Europa und damit auch für Österreich, unter dem Leitmotiv des lebenslangen Lernens. Die Leitlinien gehen davon aus, daß damit das lebenslange Lernen 1996 nicht beendet werden sollte, sondern zur Selbstverständlichkeit jedes Menschen werden und nicht nur ein plakatives Motto für ein Feierjahr sein sollte.

Der EU-Ausschuß für Bildungsfragen hat – das möchte ich gerne in Erinnerung rufen – Strategien für das lebensbegleitende Lernen verabschiedet. Die wichtigste Voraussetzung dabei ist meiner Meinung nach, daß Lernen beziehungsweise Schule und Arbeitswelt näher zusammenrücken.

Das läßt sich nicht in einem Gesetz, vorgeschlagen im Unterrichtsministerium, verabschiedet vom Nationalrat, bewerkstelligen. Das läßt sich, wie ich aber meine, gut bewerkstelligen, wenn Unterrichtsministerium, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Wissenschaftsministerium, eigentlich alle Ministerien, alle Instanzen, die sich damit beschäftigen, zusammenwirken.

Die Motivation zum lebenslangen Lernen und die Verbindung Arbeitswelt und Schule werden verhindert, wenn einzelne Schulpolitiker, wenn einzelne früh veröffentlichte Forschungsergeb


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