Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 117

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aus diesem Grund, daß wir auf den österreichischen Stärken bestehen sollten, werden wir den Antrag, wie Sie ihn gestellt haben, sicherlich nicht verabschieden können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Stummvoll. Er hat das Wort. Gleiche Redezeit.

16.36

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute aus formalem Anlaß eine kurze Debatte über Anonymität und Bankgeheimnis führen, so diskutieren wir eigentlich über zwei Wesenselemente unserer Sparkultur in Österreich.

Meine Damen und Herren, Geld ist eine sehr sensible Ware. Das Vertrauen der Sparer und Anleger in das Geld, in die Sicherheit, in die Geldwertstabilität ist ein sehr hohes gesellschaftliches und ökonomisches Gut. Lassen Sie mich eines sagen: Wir von den beiden Regierungsparteien werden alles tun, um dieses Vertrauen der Sparer und Anleger in die Sicherheit unserer Währung, in die Sicherheit unserer Sparbücher entsprechend zu verteidigen – trotz aller Polemik der Opposition, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wie schon mein Vorredner halte ich es wirklich für bedauerlich, daß eine hier im Parlament vertretene Partei eine Position einnimmt, die die Position Österreichs gegenüber Brüssel schwächt.

Meine Damen und Herren, das ist an sich etwas, das ich mir gerade in solch sensiblen Dingen wirklich nicht wünschen würde, aber ich glaube, wir sind stark genug, trotz dieser Verunsicherungsaktivitäten der Opposition dieses Vertrauen der Sparer und Anleger hier entsprechend zu verteidigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich eines sagen. Worum es geht bei der Frage der Anonymität, ist ganz simpel eine Rechtsfrage. Wir, die Republik Österreich, sind der Auffassung, daß dieser berühmte Artikel 3 der Geldwäscherei-Richtlinie für Österreich deshalb nicht anzuwenden ist, weil wir dieses Ziel, den Kampf gegen die Geldwäscherei, mit anderen Mitteln erreichen. Der Artikel 189 des EU-Vertrages sagt ja nur, daß das Ziel, Geldwäscherei zu verhindern, verbindlich ist, aber die Mittel, die angewendet werden, den einzelnen Nationalstaaten freistehen.

Erstens ist laut Sorgfaltspflichterklärung der österreichischen Banken bei jeder Einlage von 200 000 S oder mehr die Identität nachzuweisen, und zweitens stellen die §§ 39 bis 41 Bankwesengesetz sicher, daß, wenn der geringste Verdacht auf Geldwäscherei besteht, der Schalterbedienstete nicht nur die Identität festzustellen hat, sondern angehalten ist, sofort die EDOK, die Eingreifgruppe gegen die organisierte Kriminalität, zu verständigen.

Das sind zwei ausreichende Elemente, die sicherstellen, daß wir bei allem Vertrauen in unsere Sparkultur dennoch sehr energisch den Kampf gegen die Geldwäscherei in Österreich aufnehmen. Natürlich bekennen wir uns dazu. Ich sage eines auch sehr deutlich: Wir werden diesen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof ausfechten. Wir leben in einem Rechtsstaat, und auch die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft. Das ist durchaus legitim, sonst bräuchten wir keinen EuGH, wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Ich sage Ihnen eines: Ich bin guten Mutes, daß wir diesen Rechtsstreit gewinnen werden.

Ich sage aber auch: Sollten wir ihn verlieren, stürzt die Welt nicht ein. Es ist das kein Grund zur Hysterie und zur Krankjammerei, meine Damen und Herren. Wenn wir den Prozeß wirklich verlieren und wenn unsere Rechtsauffassung nicht halten sollte, dann werden wir das Bankgeheimnis verschärfen. Aber wir sollten nicht Verunsicherung betreiben und Schwäche signalisieren, indem wir rasch das Bankgeheimnis verschärfen. Das ist die falsche Politik. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.40


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