Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 170

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Entwurf ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch sämtliche Anwesenden. Der Antrag ist daher einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte Sie um ein Zeichen der Zustimmung, wenn Sie dem Antrag auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen. – Dies geschieht gleichfalls durch Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist daher in dritter Lesung angenommen.

9. Punkt

Erste Lesung des Antrages 347/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die strategische Prüfung der Umweltauswirkungen neuer rechtssetzender Maßnahmen (Umweltwirkungsgesetz – UWG)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 9 der Tagesordnung und gehen sogleich in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. Ich erteile es ihm hiemit. – Sie haben 14 Minuten Restredezeit, Herr Abgeordneter.

20.32

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Danke, Herr Präsident! Ich werde sie nicht zur Gänze ausnützen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, der heute in erster Lesung vorliegt, ist sehr kurz und sehr einfach formuliert: Dieser Antrag wurde mit der Absicht gestellt, dazu beizutragen, daß die Umweltauswirkungen von neu zu beschließenden und zu setzenden Maßnahmen leichter beurteilt werden können. Es soll gewährleistet werden, daß all den Gesetzesanträgen ein Blatt vorgeschaltet wird, auf welchem klargelegt wird, welche konkreten Umweltauswirkungen mit dem jeweiligen Gesetz verbunden sind. Das muß nicht bis ins Detail gehen, es muß jedoch eine Darstellung der Grundzüge erfolgen.

Wir haben uns ja auch entschlossen, gemäß § 14 Bundeshaushaltsgesetz jeden Entwurf dahin gehend zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen er haben wird. In Anbetracht der Bekenntnisse zu einer ökologischen Steuerreform ist es sinnvoll, auch die ökologischen Auswirkungen bei Gesetzesanträgen zu überlegen.

Meine Damen und Herren! Ich darf daran erinnern, daß in diesem Hause der Nationale Umweltplan zur Beratung vorliegt. Es handelt sich hiebei um ein sehr gutes und sehr umfassendes Papier, das im Juli 1996 von der Bundesregierung als jene Leitlinie beschlossen wurde, die sie in Zukunft in ihrer Politik, bei gesetzlichen Maßnahmen beachten will. Der Inhalt eines Papiers mit 326 Seiten Umfang kann jedoch in die konkrete Maßnahme nicht einfließen. Es ist daher notwendig, eine Standardisierung vorzunehmen und diese den jeweiligen Regierungsvorlagen voranzustellen, damit gewährleistet ist, daß die darin artikulierten Aspekte auch wirklich in die Politik einfließen.

Das und nicht mehr wollen wir mit diesem Antrag erreichen, meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, diesem Antrag in den Beratungen im Ausschuß jenes Augenmerk zu schenken, das auch der Nationale Umweltplan verdient – denn beides sollte umgesetzt werden! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Herr Abgeordneter Kopf zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

20.34

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Thomas Barmüller! Meine erste Reaktion, als ich den Gesetzesantrag auf den Tisch be


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