Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 139

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stärker ergeben wird, auch durch den Einsatz von Telekommunikation, von Informationssystemen und dergleichen mehr, einen Entschließungsantrag eingebracht, in welchem wir die Regierung auffordern, sich zu überlegen, wie wir für alle Erwerbseinkommen eine Sozialversicherungspflicht erreichen können.

Ich bin der Frau Bundesministerin sehr dankbar dafür, daß sie diese Anfragebesprechung auch dazu verwendet hat, uns in diesem Haus darüber zu informieren, daß von ihrer Seite, von ihrem Ressort her diese Arbeiten bereits im Gang sind, und ich möchte mich ganz offiziell namens meiner Fraktion dafür recht herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Kier! Damit ist gesichert, daß sich dieses Hohe Haus weiterhin mit dieser Thematik befassen wird. Es ist aber auch gesichert, daß es vor allem die sozialdemokratischen Abgeordneten sein werden, die sich diesem Thema verstärkt widmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte. 5 Minuten Redezeitbeschränkung.

18.03

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß anerkennen, daß der Abgeordnete Kier seine Position sehr sachlich dargelegt hat. Ich möchte das ausdrücklich feststellen, denn ich begrüße es, wenn man konkret sagt, worum es geht, und danach versucht, auf dieser Ebene die Fragen zu klären.

Ich bin der Meinung, daß man die Frage mit den Arbeitsplätzen nicht so klären kann, wie das mit den 17 Prozent zu erklären versucht wurde. Wenn es nämlich Erwerbseinkommen gibt, so gehe ich davon aus, daß Erwerbseinkommen auch sozialversicherungspflichtig sind. Und wenn eine Sozialversicherungspflicht besteht, sind natürlich von Werkvertragseinkommen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.

Man kann also nicht von vornherein sagen, daß dadurch Arbeitsplätze verlorengegangen sind, sondern es ist ein Faktum, daß wir Wettbewerbsnachteile, Wettbewerbsverzerrungen verhindern und beseitigen wollten. Das war ein ganz wichtiges Anliegen dieser Werkvertragsregelung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum zweiten Punkt, zur Frage, daß nur 289 Anmeldungen bei den Gebietskrankenkassen erfolgt sind und 535 Werkverträge vergeben worden sind. – Ich glaube, daß man diese Frage noch prüfen sollte, und ich bin auch der Meinung, daß das Sozialministerium der Frage nachgehen sollte, ob dieses Argument, das hier vorgebracht worden ist, tatsächlich das entscheidende ist.

Ich möchte aber noch auf ein Drittes hinweisen, dies vor allem deshalb, weil eine so sachliche Argumentation geführt worden ist. Auch ich bin der Sache heute nachgegangen und habe mich bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erkundigt. Ich bin immer davon ausgegangen, daß, wenn es zu dieser Neuregelung kommt, zur Sozialversicherungspflicht für diese Art von selbständigen Einkommen, sich diese Personen, die selbständige Erwerbseinkommen erzielen, auch einen Gewerbeschein holen und damit bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sozialversicherungspflichtig werden.

Was ist tatsächlich geschehen? – Im ersten Halbjahr 1996 gab es 19 000 Neuanmeldungen, im zweiten Halbjahr waren es über 24 000 Neuanmeldungen. Das ist ein positiver Effekt, und genau das wollten wir mit dieser Werkvertragsregelung erreichen: nicht, daß man jetzt einfach nur bezahlt, sondern daß man sich korrekt zur Sozialversicherung meldet. Das haben wir damit erreicht, und ich meine, daß 5 000 neue Sozialversicherungsverhältnisse ein sehr positiver Aspekt sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das bedeutet, daß 5 000 Personen, die vorher nicht sozialversicherungspflichtig waren, nun sozialversicherungspflichtig geworden sind, in das System unserer Sozialversicherung hineingenommen worden sind. (Abg. Dr. Khol: Und eine Rente


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