Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 149

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entwickeln können, aber auch, welche Möglichkeiten es gibt – ich bleibe bei den Pflegestufen –, was die Pflegepersonen und die Frage ihrer Mitversicherung beziehungsweise eigenständigen Versicherung betrifft.

Frau Kollegin Gatterer! Sie haben auch gefragt, wieviele Klagen bezüglich der Einstufungen bisher eingebracht wurden. Ich teile Ihnen mit, daß etwa 4 000 Verfahren geführt wurden beziehungsweise noch anhängig sind. Die Hälfte davon wurde für den Klagestellenden positiv entschieden, es steht bezüglich des Ausganges der Verfahren etwa pari.

In der Frage der Versorgung im Scheidungsfall beabsichtige ich, gemeinsam mit Frau Ministerin Prammer zu überlegen, in welcher Form – auf jeden Fall jedoch in einer aufkommensneutralen – wir in der Lage sein könnten, diese mögliche Lücke in unserem Pensionsversicherungssystem zu schließen. Die Gespräche sind im Gange. Wir sind dabei, Modelle zu berechnen, und wir werden Sie, wenn wir konkrete Vorschläge haben, selbstverständlich davon in Kenntnis setzen. Ich hoffe, daß wir dann in diesem Plenum auch Zustimmung zur Schließung dieser letzten Lücke finden können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Khol. )

Ich möchte weiters darauf verweisen, daß wir – im Zusammenhang mit dem Beitrag des Herrn Abgeordneten Öllinger – vereinbart haben, daß im Sozialbericht über das vergangene Jahr, also im nächsten Sozialbericht, auch dem Thema Armut entsprechende Bedeutung beigemessen wird. Es wird in meinem Ressort zu diesem Thema sehr profunde Grundlagenforschung betrieben. Woran es uns im gesamten Datenmaterial unserer Statistiken – nicht im Ressort, sondern insgesamt – mangelt und worauf Kollege Öllinger bereits verwiesen hat, sind Daten zum Vermögen, zu dem, was wir manchmal auch als Reichtum definieren.

Es ist sicherlich auch eine wichtige Aufgabe, wenn wir die Frage von Ausgrenzung und Armut ansprechen, dabei auch Verteilungsfragen und damit Vermögens- und Reichtumsfragen zu betrachten.

Wir können zwar auf einige Unterlagen der Arbeiterkammer verweisen, aber insgesamt sind die Daten, die wir aus den bisherigen wissenschaftlichen Expertisen beziehen konnten, nicht sehr zufriedenstellend.

Ich meine auch, daß man bei der Diskussion über Armut immer zu hinterfragen hat, wodurch sie entsteht, welche Formen von Armut es gibt und was Armut für den einzelnen bedeutet. Man muß da wirklich bei den Wurzeln ansetzen und eine sehr ins Detail gehende Debatte führen, damit man entsprechende Lösungsansätze finden kann.

Zur Frage der gesamten Weiterentwicklung unseres Sozialversicherungsrechtes konnten wir schon in der vorigen Anfragebeantwortung einige Punkte diskutieren. Was das Pensionsrecht betrifft, so möchte ich Sie in diesem Zusammenhang davon in Kenntnis setzen, daß in den nächsten Wochen eine Studie von Herrn Professor Rürup – einem sehr anerkannten deutschen Professor –, veröffentlicht wird, die sich, wie auch schon Studien von österreichischen Experten, mit der zukünftigen Entwicklung des Pensionssystems befaßt.

Nicht zuletzt hat auch die OECD vor wenigen Tagen unser Arbeitsmarktsystem, unser Wirtschaftssystem insgesamt, aber auch das Gesundheitssystem einer sehr kritischen Beurteilung unterzogen und ist zu der Auffassung gekommen, daß wir in großen Zügen sehr gut liegen und ein herzeigbares System haben. Ich meine, es ist gut, selbst von einer so kritischen Instanz wie der OECD eine positive Referenz zu erhalten.

Wichtig ist beim Pensionsrecht, daß wir die Grundlagen dafür schaffen, daß dieses Pensionssystem auch für die Zukunft jene Sicherung erfahren kann, die unsere Bevölkerung benötigt, das heißt: eine hohe Beschäftigung, eine konsolidierte Einnahmenseite und dementsprechend auch die Chance, an den Rädern, die sich im Pensionssystem ergeben, immer wieder so drehen zu können, daß wir die Qualität dieses Systems auch für die Zukunft sichern können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

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