Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 161

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Geschätzte Damen und Herren! Wo bleibt da die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes, wenn sich beinahe alle der Genannten einer so wichtigen Aufgabe entledigen und sich von der Einstellung Behinderter verabschieden?

Den Vogel hat aber geradezu SPÖ-Klubobmann Dr. Kostelka im politischen Teil dieser Zeitschrift abgeschossen, indem er unter dem Titel "Das war schon immer ein großes Anliegen" – in gewohnt doppelzüngiger und sehr verabscheuungswürdiger Weise – die Verankerung eines Diskriminierungsverbots in der österreichischen Bundesverfassung verlangte und im Untertitel schrieb: Das ist kein verfrühter Aprilscherz, sondern Realität! – Also er beliebt, auch noch mit diesem Titel zu spaßen. Wir wissen ja von vergangenen Sitzungen, daß gerade dieser Klubobmann Kostelka mit einem Antrag dem Artikel 7 Abs. 1 der Bundesverfassung folgenden Satz hinzufügen will: "Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden."

Meine Abgeordnetenkollegin Partik-Pablé hat Dr. Kostelka schon mehrmals den Spiegel vorgehalten und ihm gesagt, daß er selbst als Obmann eines Fischereivereines Behindertendiskriminierung in diesem Verein zuläßt. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Er wurde von der Abgeordneten Partik-Pablé immer wieder aufgefordert, diese Diskriminierung abzustellen. Aber ein Klubobmann der Sozialistischen Partei hat das doch nicht notwendig. Er fährt wie der Panzer über die Behinderten – und stellt bloß schöne Anträge. Das ist eine miese Parteipolitik! Das ist das Sittenbild dieser Bundesregierung, von doppelzüngigen Behindertensprechern und einem Klubobmann, der zwar schöne Worte spricht, aber schwer belastete Gruppen weiterhin diskriminiert.

Genauso mies haben sich diese Koalitionspartner heute beim Arbeitszeitgesetz und beim Arbeitsruhegesetz verhalten, indem sie durch die Hintertür familienfeindliche Sonntagsarbeit zulassen wollen.

Wir Freiheitlichen werden uns aber nicht nur mit jährlichen Armutsberichten beschäftigen, die Abgeordneter Öllinger verlangt hat, sondern wir Freiheitlichen werden dieser versagenden Bundesregierung mit ihren Abgeordneten ein Armutszeugnis ausstellen und ihnen immer wieder den Spiegel ihres Versagens vorhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Weil aber auch die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet der Bundesbediensteten im argen liegt, Mängel festgestellt wurden und keine Verbesserungen erfolgen, bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Meisinger, Sigisbert Dolinschek, Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Arbeitnehmerschutz mit Augenmaß

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat binnen dreier Monate Gesetzentwürfe zuzuleiten, die folgende gesetzlichen Maßnahmen beinhalten:

Erweiterung des Geltungsbereiches des Arbeitnehmerschutzgesetzes auf alle Arbeitnehmer der Gebietskörperschaften;

Änderung aller Regelungen im Bereich des gesamten Arbeitnehmerschutzes, die eine – verglichen mit dem konkreten Nutzen für die Arbeitnehmer – unverhältnismäßig große Belastung für die Betriebe darstellen oder verhindern, daß Lehrlinge die von ihnen zu erlernenden Arbeiten auch ausführen dürfen; die Vollziehung der entsprechenden Regelungen ist umgehend bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen auszusetzen;

geschlechtsneutrale Regelung der Nachtarbeit für alle Berufsgruppen unter den gleichen Voraussetzungen im Interesse besserer Beschäftigungschancen für Frauen."

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