Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 32

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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1770/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, daß mir das Verlangen vorliegt, eine Kurzdebatte über die Beantwortung 1770/AB der Anfrage 1794/J des Kollegen Öllinger betreffend Unterhaltsabsetzbetrag nach § 33 EStG durch den Herrn Finanzminister abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung soeben die Verhandlung einer Dringlichen Anfrage festgelegt wurde, wird diese kurze Debatte nach der Diskussion der Dringlichen Anfrage stattfinden.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters haben die Abgeordneten Rosenstingl und Genossen nach § 33 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuß zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung der zuständigen Bundesminister für Finanzen im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf der HTM-Gruppe einzusetzen.

Es liegt auch das nach § 33 Abs. 2 gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durchzuführen.

Diese Debatte und die Abstimmung finden nach Erledigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung statt. Ich bitte um Kenntnisnahme.

Absehen von der 24stündigen Auflagefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um die Punkte 13 bis 15 der Tagesordnung der heutigen Sitzung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 der Geschäftsordnung erforderlich, von der sogenannten 24stündigen Auflagefrist Abstand zu nehmen.

Es handelt sich dabei um die Berichte des Verfassungsausschusses über das Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird, und den Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits betreffend Frequenzplanung und Bedarfserhebung für Privatradios (645 der Beilagen) sowie über die Regierungsvorlagen betreffend Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz (646 der Beilagen) und schließlich das Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über Errichtung und Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen geändert wird (647 der Beilagen).

Wir werden jetzt abstimmen über den Antrag, auf die 24stündige Auflagefrist für die soeben genannten Vorlagen zu verzichten. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag auf Abstandnahme von der Auflagefrist zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit so beschlossen . Wir können daher die Verhandlungsgegenstände im Rahmen der heutigen Tagesordnung verhandeln.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 bis 6, 7 und 8, 9 bis 12 sowie 13 bis 15 zusammenzufassen.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann werden die Debatten so zusammengefaßt.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.


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