Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 61

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sie sich. Ich weiß, daß das nicht an allen Fakultäten so ist. Aber da gehören zwei dazu! Die Studenten müssen sich schon sozusagen auf die Hinterbeine stellen und ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen, was sie im allgemeinen auch tun. Ich sage nur, in einzelnen Punkten könnte ich als Professor mir durchaus vorstellen, daß rabiater reagiert wird.

Alles in allem: Ich nehme hier das Privileg des Professors in Anspruch, eine abweichende Meinung, auch von meiner eigenen Fraktion, zu haben und diesem Gesetz, das ich nicht für ein Jahrhundertwerk halte, aber für eine wesentliche Verbesserung des Status quo, zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen, bei SPÖ, ÖVP und beim Liberalen Forum.)

11.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

11.59

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Universitäts-Studiengesetz ist in Wahrheit eine Fortsetzung der Universitäts- und Hochschulreform, die von Erhard Busek eingeleitet wurde. Ich erinnere an das UOG 1993, ich erinnere an das Fachhochschulgesetz. Es ist ein Gesetz – Frau Kollegin Ablinger hat es angesprochen –, das, wie ich meine, auf Basis eines breiten Dialoges entstanden ist. Es war für mich schon beeindruckend, daß man gerade bei der Gesetzesfindung so viele eingebunden hat, insbesondere auch die Vertreter der Studierenden, wozu ich dann auch noch etwas sagen möchte.

Ich möchte vor allem unserem Dieter Lukesch danken, der nicht die Mutter, aber der Vater dieses Gesetzes ist (Beifall bei der ÖVP) und der gemeinsam mit Dr. Niederwieser dieses Gesetz möglich gemacht hat. Es ist dies ein Gesetz, das der notwendigen Flexibilität der Studierenden entgegenkommt, das die Entscheidungskompetenz sehr massiv an die einzelne Universität, zu den Studienkommissionen bringt und das dem Prinzip der Subsidiarität sehr entspricht. (Abg. Dr. Graf: Haben Sie schon einmal eine Universität von innen gesehen?) Ja!

Ich denke insbesondere an die Wahlmöglichkeiten, die dieses Gesetz bringt. Und es ist nicht so, wie jetzt teilweise kritisiert worden ist, daß der Studierende nachweisen muß, daß eine Kombination sinnvoll ist, sondern es muß vielmehr der Vorsitzende der Studienkommission das Gegenteil beweisen. Darum glaube ich, daß das so auch akzeptabel ist.

Ich meine, dieses Gesetz trägt auch der wachsenden Internationalisierung der Universitäten sehr massiv Rechnung – man denke nur an die Einführung neuer akademischer Grade wie dem Master of Advanced Studies oder dem akademischen Grad eines MBA. Damit tragen wir auch erfolgreichen Programmen, die es ja bereits gibt, wie etwa dem MBA-Programm in Krems, Rechnung.

Es wird auch der Praxisorientierung Rechnung getragen – ich denke etwa an das ABWL-Studium in Klagenfurt. Auch das sollte, glaube ich, nicht unerwähnt bleiben.

Dieses neue UniStG ist – und das ist ein zentraler Punkt des Gesetzes, zumindest für mich – sehr studentenfreundlich. Es beinhaltet einen verstärkten Kandidatenschutz etwa bei den Prüfungen – von mündlichen Prüfungen muß es in Hinkunft ein Protokoll geben –, die Erweiterung der Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Prüfer, die Aufstockung des Senats bei der letzten Prüfung auf fünf Personen.

Ich glaube auch, Herr Bundesminister, daß wir, gerade um der weiteren Internationalisierung Rechnung zu tragen, uns wirklich gemeinsam bemühen sollten, ein Stipendiensystem gerade für internationale Studien – in der Art eines Fulbright-Stipendiums –, einzuführen.

Ich möchte aber auch zum ÖH-Wahlrecht etwas sagen. Da scheint mir doch eine gewissermaßen fadenscheinige Diskussion aufzukommen. Es ist zwar von den Grünen jetzt nur Kollege Öllinger da, aber ich möchte Ihnen schon sagen, daß bei einer Sitzung des bildungspolitischen Ausschusses des Zentralausschusses im Februar Herr Marwan Abado, der Ausländerreferent,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite