Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 105

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Bereich ausweiten zu können, obwohl Sie sagen, der temporäre Ausschluß ist aus wettbewerbspolitischen Gründen notwendig. Gleichzeitig eröffnen Sie nämlich eine andere Möglichkeit und sagen, wenn ein anderer seine Frequenzen ausgeschöpft hat, dann durchbrechen wir dieses ... (Abg. Parnigoni: Drei Jahre voll!) Gut, aber Ihre Position steht hier nicht drinnen, und wenn Ihre Position hier nicht drinnen steht, dann ist es jedenfalls nicht das, was es laut Festschreibung im Bericht sein soll: Es ist keine Planungssicherheit für den dritten Mobilfunkerwerber gegeben, weil es nämlich den Einbruch der Post in seinen Bereich geben wird.

Sie haben es ja selbst gesagt: Der Vorteil der neuen Frequenzen liegt vor allem im städtischen Bereich. Das heißt, wir haben die interessante Position, daß ein dritter Bewerber sich primär einmal auf den städtischen Bereich konzentrieren wird, um seinen Markt dort aufzubauen, aber gleichzeitig werden Sie ihm dort von Anfang an die übermächtige Post als Konkurrenten hineinschicken.

Und das ist genau das, was dieses Gesetz bewirken soll: Es soll keinen Wettbewerb zulassen, sondern möglichst alles unter der Fuchtel der Post halten, letztlich auch auf dem Weg über die Regulierungsbehörde, von der wir nach wie vor nicht wissen, wie ihr Verfahren sein wird, wie ihre rechtliche Stellung im staatsrechtlichen Gefüge aussehen wird, von der nicht klar ist, wer da wirklich drinnensitzen wird, wie die Weisungsbefugnisse laufen werden, und so weiter. Es muß daher klar gesagt werden: Das ist ein "Postschutzgesetz", das ist kein Gesetz, um wirklich Wettbewerb zuzulassen.

Ich sage das vor allem auch deshalb, meine Damen und Herren, weil im Gesetz selbst immer wieder die Rede davon ist, daß von der Behörde etwa auch geprüft werden muß, ob tatsächlich ein Bedarf gegeben ist. Es wird also, wenn jemand neue Frequenzen bekommt, bei der Prüfung nicht nur darum gehen, ob der bisherige Frequenzbereich, der zugewiesen wurde, technisch bereits ausgeschöpft worden ist, sondern es wird auch darum gehen, ob ein tatsächlicher Bedarf gegeben ist. Das heißt, eine staatliche Behörde wird die Entwicklungschancen eines Unternehmens beurteilen. Und diese Behörde kann sagen: Vielleicht habt ihr euren technischen Bereich schon ausgeschöpft, aber ihr bekommt keine neuen Frequenzen, denn ihr werdet in dem Bereich wahrscheinlich keine neuen Kunden kriegen.

Das ist eine Maßnahme, die nicht akzeptiert werden kann! Das ist etwas, was der Bedarfsprüfungsmentalität entspricht, die es schon immer in unserem Land gegeben hat, die in Wahrheit aber mit diesem Gesetz aufgehoben und nicht unter anderen Auspizien wieder festgeschrieben werden sollte. Das müssen wir Liberalen natürlich auch kritisieren, und zwar sowohl bei diesem Gesetz als auch beim Telekommunikationsgesetz, denn wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt und kein "Postschutzgesetz", wie Sie es hier machen.

Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, Herr Bundesminister – ich habe das bereits auch im Ausschuß getan –: Bei der Vergabe der Konzession wird es offenbar so sein, daß mehrere Verwaltungsverfahren parallel laufen. Es ist zwar dann im Ausschuß von Ihren Experten gesagt worden, nein, das sei nur ein Verfahren, aber der Wortlaut des Gesetzes ist anders. Ich verweise hier insbesondere auf den Abs. 7b des § 20a Fernmeldegesetz, in dem ganz klar drinnen steht: "Parteistellung besteht in den Verfahren anderer Antragsteller nur bezüglich der Auswahlentscheidung gemäß § 20a Abs. 7b Z 1."

Es ist dann in der Z 2 des Abs. 7b noch einmal diese Formulierung gewählt, die klar und deutlich von einer Mehrzahl der Verfahren spricht, und zwar mit dem Ausdruck: "in den Verfahren anderer Antragsteller". Damit wird klar, daß in Wahrheit nicht ein Versteigerungsverfahren stattfindet, sondern daß es parallel laufend mehrere Verfahren geben wird. Da Verfahren im Verwaltungsrecht aber nur Parteiöffentlichkeit haben, wird es natürlich keine Gelegenheit geben, daß jemand, der sich in einem parallelen Verfahren bewirbt, auch noch in anderen Verfahren irgend etwas herausfinden kann. Und das ist etwas, was ich als einen ganz, ganz entscheidenden Mangel ansehe.

Nach wie vor, meine Damen und Herren, ist nirgends definiert worden, was fairer Wettbewerb ist. Wenn fairer Wettbewerb so verstanden wird, wie ich es Ihnen jetzt aufgrund dessen, was im


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