Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 113

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kürzung zwischen Leoben und St. Michael ermöglichen wird, der wesentlich sinnvollere, weil kapazitätserhöhende Traidersbergtunnel als Verbindung zur Schoberpaßstrecke hingegen weiter auf die Realisierung warten muß?

20. Sind Sie der Ansicht, daß in den letzten Jahren tatsächlich stets die wichtigsten Bahnprojekte in Angriff genommen wurden?

21. Welche Gründe sind dafür maßgeblich, daß es bis heute kein nachvollziehbares System einer Prioritätenreihung im Bereich des Verkehrsinfrastrukturbaues gibt und wann wird endlich – auf der Basis des Bundesverkehrswegeplans oder möglichst in vorläufiger Form schon vorher – eine solche Reihung vorgenommen werden?

22. Sind Sie bereit, dem Nationalrat die im Auftrag Ihres Hauses und der ÖBB-Infrastruktur erstellte Studie über die Priorität von Bahnausbauvorhaben zur Verfügung zu stellen; wenn nein, warum nicht?

23. Wie hoch waren in den letzten Jahren die Investitionen in die einzelnen mittlerweile fertiggestellten Eisenbahninfrastrukturprojekte und welcher konkrete finanzielle Erfolg war damit bisher verbunden?

24. Welche genauen fahrplanmäßigen Vorhaben der ÖBB liegen diesem Infrastrukturausbau zugrunde, zumal der Taktfahrplan NAT, für den mittels des Semmeringtunnels ein symmetrischer Taktknoten erreicht werden sollte, gerade in der Steiermark (Richtung Westen) massiv ausgedünnt und beispielsweise wichtige Tagesrandverbindungen bereits gestrichen wurden?

25. Wie verantworten Sie bzw. Ihr Ressort die Tatsache, daß mit dem Bau des Sondierstollens bereits vor dem Vorliegen des eisenbahnrechtlichen Bescheides begonnen wurde ?

26. Wie verantworten Sie bzw. Ihr Ressort die Tatsache, daß dieser Bau auch nach dem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes, der ausdrücklich festhielt, daß bis zu einer Entscheidung der Behörde über die fraglichen Anträge die Bauarbeiten untersagt seien, fortgesetzt wurde und wird?

27. Wie hoch sind die vorläufig ausgelegten Anwaltskosten, welche der HL-AG in dem Verfahren entstanden, das sie gegen Herrn Dipl.-Ing. Christian Schuhböck führt, weil sich dieser in einer Tageszeitung kritisch geäußert hat? Werden Sie die HL-AG anweisen, nicht länger auf Kosten des Steuerzahlers gegen einen engagierten Landschaftsökologen zu prozessieren?

28. Der Verfassungsgerichtshof hat überdies am 5. Dezember 1995 (Zl. B 274/95-27) festgestellt, daß die Trassenverordnung (BGBl. 472/1991) nach § 3 Abs. 1 Hochleistungsstreckengesetz (BGBl. 135/1989) keine Rechtsgrundlage für das eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren gem. §§ 35 und 36 des Eisenbahngesetzes darstellt. Daher lag mit dem Erlaß der Trassenverordnung noch keine Projektgenehmigung im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie über die UVP (85/337/EWG vom 27. Juni 1985) vor. Ist Ihnen bewußt, daß das bedeutet, daß Sie damit ein UVP-pflichtiges Projekt ohne vorherige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen?

29. Warum haben Sie und Ihre Vorgänger die massiven Bedenken des Rechnungshofes gegen die ihrer positiven Entscheidung für den Semmeringbasistunnel zugrundeliegende Prognos-Studie ignoriert?

30. Wie stellt sich aus Ihrer Sicht die Finanzierung des – sicher nicht kostendeckenden – Weiterbetriebes der alten Bahnstrecke, wie sie seinerzeit zwischen dem Verkehrsministerium und dem Land Niederösterreich vereinbart wurde, dar?

31. Schließen Sie – im Sinne des genannten Übereinkommens – aus der Sicht des Bundes aus, daß die alte Semmeringstrecke nach Fertigstellung des Tunnels als unrentable Nebenbahn, so wie zahlreiche andere Linien derzeit, eingestellt wird?


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