Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 185

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

die uns allen sehr bekannt vorkommen muß. Wir haben dasselbe Gesetz bereits vor nunmehr mehr als drei Jahren hier im Haus debattiert. Ich glaube, daß genau diese Gesetzesvorlage der Beweis dafür ist, daß die Mediengesetzgebung insgesamt und das Regionalradiogesetz im besonderen ein wirklicher Schandfleck dieser großen Koalition ist. Das ist von dieser Stelle aus schon mehrfach betont worden, nicht nur aus freiheitlichem Munde. Wir alle waren sehr gespannt darauf, was jetzt in dieser neuen Koalitionsstimmung, mit dem neuen Klima-Turbo, der sozusagen in der Mediengesetzgebung in die Koalitionsarbeit eingebaut wurde, anders sein würde.

Leider wurden wir sehr enttäuscht. Im Bereich des Regionalradios hat es eine große Blamage für das gesamte Haus gegeben, da der Verfassungsgerichtshof den letzten Beschluß dieses Hauses eher mit – man muß es fast so sagen – beschämenden Kommentaren an das Hohe Haus zurückverwiesen hat. Man hat sich erwartet, daß sich die Koalition besonders zusammenreißt und versucht, etwas anderes zu machen als das Husch-Pfusch-Gesetz vom letzten Mal. Leider müssen wir jetzt nach erfolgter Unterausschußdebatte und Debatte im Ausschuß feststellen, daß das Ganze wieder ein Husch-Pfusch-Gesetz geworden ist und wahrscheinlich denselben Weg geht wie die erste Vorlage. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Damit Sie auch alle sehen, daß das nicht nur die Sicht der Opposition beziehungsweise die Sicht der Freiheitlichen ist, darf ich zu Beginn eine Stellungnahme aus dem Begutachtungsverfahren vom Rechnungshof zitieren, der darin zu beiden Gesetzesentwürfen, die uns heute vorliegen, folgendes zu sagen hat:

Nach Ansicht des Rechnungshofes sind die vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen nicht ausreichend, um einen Einklang zwischen den Vorschriften der EU, den Bestimmungen der Menschenrechtskonvention und den damit zusammenhängenden Entscheidungen und der österreichischen Rechtslage herzustellen. Die unter Umständen auch als Wettbewerbsbeschränkungen beziehungsweise die Einführung von Wettbewerbsfreiheit verzögernden anzusehenden Entwürfe scheinen nicht geeignet, eine Reihe von weiteren Verfahren sowohl vor dem Verfassungsgerichtshof als auch vor dem EuGH und die damit verbundenen Verfahrenskosten zu verhindern. – Soweit der Rechnungshof.

Es ist auch so, daß bereits Abgeordnete der Koalition diese Gesetzesvorlage dementsprechend beurteilt haben. Ich möchte nur Kollegen Kukacka zitieren, der im Verfassungsausschuß gesagt hat, nachdem es zu einer Änderung gekommen ist: Diese Änderung in bezug auf den Frequenznutzungsplan ist deshalb zustande gekommen, um den zum Teil berechtigten Vorwürfen der Opposition die Spitze zu nehmen. – Allein das sagt mir sehr viel. Man hat also nicht versucht, die berechtigten Vorwürfe der Opposition grundlegend auszuräumen, man hat nur versucht, ihnen die Spitze zu nehmen. So lautete das wörtliche Zitat des Kollegen Kukacka.

Kollege Schieder von der SPÖ-Fraktion hat auch klar dargestellt, wie er dieses Übergangsgesetz sieht. Er hat aus seiner Sicht gesagt: Wissend, daß es wegen einer wahrscheinlichen EU-Rahmengesetzgebung, in der das Ganze keinen Platz haben wird, nicht halten wird, wird es halt so beschlossen, wie es heute vorliegt. – So etwas in der Qualität und in dieser Art vorzulegen, ist eigentlich schade, weil man damit eigentlich nur zwei Bedürfnisse befriedigt: Das eine ist das Bedürfnis, den ORF zu schützen, sozusagen ein ORF-Schutzgesetz herzustellen, und das andere ist das Bedürfnis, den Proporzsüchtigkeiten der großen Koalition Genüge zu tun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben geglaubt, daß die Koalitionspartner tatsächlich etwas gelernt haben. Wir haben geglaubt, nach der Blamage von damals, nach drei vergangenen Jahren, nach mehrfachen öffentlichen Bekenntnissen der Regierungsparteien zum dualen System – duales System bedeutet nichts anderes als privates Radio und Fernsehen gleichberechtigt neben dem öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen –, daß man wirklich in diese Richtung arbeiten will. Wir haben auch gehofft, daß es zu einer Privatradiogesetzgebung kommen wird. Wir reden von einer Regionalradiogesetzgebung, von einer Lokalradiogesetzgebung. In Wahrheit müßte über all dem nur eines stehen: das Proporzradio beziehungsweise die Proporzradiogesetzgebung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite