Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 44

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Meine Damen und Herren! Zum dritten Punkt: Keine Patentierung von Lebewesen, sagen auch die Liberalen: Ja, das ist richtig! Es soll keine Patentierung von Lebewesen geben, denn das ist eine Wertentscheidung. Es soll nicht der genetische Bauplan von Lebewesen einzelnen ausschließlich zur Verwertung zugestanden werden. Und man soll doch nicht mit dem Totschlagargument kommen und sagen: Wenn es keine Patentierung gibt, dann gibt es auch keine Forschung mehr. Denn wahr ist, daß die Diskussion kreativerweise auch um andere Mittel und Möglichkeiten gehen könnte. Es soll keine Patentierung geben, aber wer sagt denn, daß wir keine Lizenzierung zulassen sollen? Warum sollte man nicht bei gentechnischen Verfahren etwas zugestehen, das dem Urheberrecht entspricht?

Meine Damen und Herren! Auch dann wäre eine wirtschaftliche Verwertbarkeit möglich. Es wäre das geistige Eigentum geschützt, und man hätte den Vorteil, daß alle Entdeckungen in diesem Bereich auch wirklich publiziert werden, und der ethische Aspekt, die Würde jeder Kreatur – diese schließt aus, daß Leben patentfähig ist –, wären gewahrt.

Und ganz zum Schluß: Der ethische Aspekt wurde von uns in der Diskussion bis jetzt kaum angetönt. Ein Ethikunterricht könnte dem bei zukünftigen Diskussionen vielleicht abhelfen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.11

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Redezeit, die Ihrem Klub in dieser Debatte noch zur Verfügung steht, beträgt 7 Minuten. – Bitte.

17.11

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der liberalen Fraktion, die Sie uns ja hier vorwerfen, daß wir die Einberufung dieser Sondersitzung und die Diskussion über die beiden Volksbegehren dazu nutzen, um parteipolitisches Kapital zu schlagen! (Abg. Dr. Haselsteiner: So ist es! – Abg. Mag. Barmüller: Terezija, sei nicht so empfindlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade Kollege Barmüller hat richtigerweise gesagt, die politische Diskussion über diese beiden Volksbegehren – und ich treffe keine Wertung, welches wichtiger ist und welches weniger wichtig ist – ist notwendig und soll in diesem Haus passieren. Ja wann, wenn nicht in Zeiten, wo diese Themen auch in der öffentlichen Diskussion stehen, sollen sich die Volksvertreter auch in einem öffentlichen Raum und einem öffentlichen Rahmen wie hier dieser Diskussion stellen?

Ich bedauere es unendlich, daß wir uns heute sozusagen auf Spotlights beschränken müssen, auf 7-Minuten-, auf 5-Minuten-Beiträge, in denen zwei so wesentliche und zwei grundlegend unterschiedliche Themen diskutiert werden und auch noch Informationen transportiert werden sollen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. ) Frau Klubobfrau Schmidt ist es neben anderen gewesen, die sich dagegen ausgesprochen hat, daß die Frau Bundesministerin, die zufällig für beide Themen verantwortlich ist, hier Berichte legt und eine in die Tiefe gehende Diskussion darüber zugelassen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz – denn es sind, wie gesagt, nur 7 Minuten, weshalb man nur Gedankensplitter in die Diskussion einwerfen kann: Das Instrument des Volksbegehrens ist ein so wesentliches und ein für das demokratiepolitische Bewußtsein eines Landes so wichtiges, daß es uns – und das ist auch Gegenstand der heutigen Initiative – wesentlich erscheint, an diesem Instrument auch Veränderungen vorzunehmen. Gerade das Frauen-Volksbegehren und das Gentechnik-Volksbegehren sind zwei Beispiele, wo unabhängige Gruppen sich zusammengefunden haben, NGOs sozusagen, um diese Initiative zu ergreifen, und sich die Schwächen der derzeitigen Gesetzeslage gezeigt haben: Man braucht beglaubigte Unterschriften für das Einleitungsverfahren, es bedarf auch nicht unbeträchtlicher finanzieller Mittel, um das Ganze überhaupt abwickeln zu können. Im Gegensatz dazu bekommen die politischen Parteien ihren Wahlkampf von den Staatsbürgern, den Steuerzahlern, gesponsert.

Den Bürgern und Bürgerinnen werden Stolpersteine bei der Einleitung von Volksbegehren in den Weg gelegt. Es sollte aber umgekehrt sein: Der Bürgerin und dem Bürger sollte es erleichtert werden, sich zusammenzuschließen und ein Volksbegehren zu initiieren. Darum geht


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