Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 19

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Qualität der Zustimmung erfreut zu begrüßen, da ich schon vorher gesagt habe, daß die Richtung dieses Volksbegehrens auch von mir persönlich unterstützt wird.

Wir sollten jedoch zum Kern der Sache kommen: Wir haben heute internationale Vereinbarungen, die uns ein Verbot des Importes von Lebensmitteln, die in ihrer Genkette angepaßte Substanzen beinhalten, nicht gestatten. Wir werden uns aber auf internationaler Ebene sehr dafür engagieren, die Regeln und den Rahmen zu verbessern.

Es kann nicht dabei belassen werden, nur klar und offen zu sagen, daß wir kein Importverbot für die Lebensmittel, die in ihrer Herstellung mit in Teilbereichen genmodifizierten Substanzen vermischt wurden, aussprechen können. Daher haben wir uns dazu bekannt, den Österreicherinnen und Österreichern eine klare und umfassende Kennzeichnung anzubieten, sodaß sie die Chance haben, genmodifizierte Lebensmittel klar zu erkennen und selbst zu entscheiden, was sie aus den Regalen nehmen.

Alles andere wäre unwahr, denn man würde damit den Eindruck erwecken, genmodifizierte Lebensmittel könnten von Österreich ferngehalten werden. Ich bin gegen eine Täuschung der Bevölkerung, und daher treten wir für eine umfassende Kennzeichnungspflicht ein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Bundeskanzler! Die Novel-Food-Verordnung ruft den Eindruck hervor, daß Kennzeichnungen nicht wirksam sind. Auch die österreichische Kennzeichnungsverordnung wirkt in der Praxis nicht – ich habe noch kein einziges Kennzeichen gesehen. Aber ein Verbot nach dem österreichischen Lebensmittelrecht ist absolut möglich. Sehen Sie nicht, daß es ein Wettbewerbsvorteil für die österreichische Landwirtschaft und für die österreichische Lebensmittelproduktion wäre, wenn alle Waren "Made in Austria" frei von Gentechnik wären?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Petrovic! Sie wissen, daß ich die Proponenten dieses Volksbegehrens zu einem Dialog eingeladen habe, einem Dialog nicht nur mit mir, sondern auch mit den zuständigen Bundesministern und dem Herrn Vizekanzler. Ich habe das getan, weil ich mir gut vorstellen kann, daß die österreichische Landwirtschaft einen positiven Marketing-Effekt daraus erzielen kann, daß sie sagt: Unsere Produktion ist frei von genmodifizierten Substanzen, Vorstoffen und ähnlichem mehr.

Es ist zu überlegen, im Sinne eines positiven Marketing-Konzeptes zum Beispiel im Bereich des biologischen Landbaues eine Positiv-Kennzeichnung einzurichten, aus der klar hervorgeht, daß jene Produkte, die von Österreichern auf dem Markt angeboten werden – vom Saatgut über das Futtermittel bis zum fertigen Produkt –, nachweislich keine genmodifizierten Substanzen enthalten. (Abg. Rossmann: Das heißt "genmanipuliert", nicht "genmodifiziert"!) Das wäre ein konkretes, in Ihrem Sinne positives Marketing-Kennzeichen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Motter.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sie haben sich anläßlich des erfreulichen Ausganges des Gentechnik-Volksbegehrens dahin gehend geäußert, daß Sie sich für die Umwelthaftung bei Gentechnik-Unfällen einsetzen werden.

Meine konkrete Frage lautet: Was werden Sie beziehungsweise die Bundesregierung zur Schaffung wirkungsvoller Haftungsregelungen unternehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich halte das für einen sehr wesentlichen Punkt im Rahmen der Diskussion um Freisetzungen und um die Folgen der Anwendung genmodifizierender Technik. Aus diesem Grund wird die österreichische Bundesre


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