Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 85

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bau von Volksgruppenrechten geht, dann ist Ihnen der einstimmige Konsens der Volksgruppen offensichtlich Wurscht, nur dann, wenn es um den Ausbau von Rechten geht, benützen Sie das als Begründung, um zuzuwarten.

Betrachten Sie doch zum Beispiel, wie stark die Sprachregelungen auseinanderlaufen. Es gibt die Gerichtssprachenproblematik, dann gibt es die Amtssprachenproblematik, dann gibt es die Schulsprachenproblematik, und dann gibt es die Ortstafelproblematik, und jede dieser Problemstellungen ist territorial anders abgegrenzt. Sie dürfen mir glauben, in dieser Frage gibt es unter den Slowenen in Kärnten keinen Dissens. Daher wäre es – wenn Sie schon auf den Konsens so großen Wert legen – möglich, das, was ohnedies konsensual ist, zu erledigen und ausschließlich das, was Ihnen als zu stark strittig erscheint, aufzuschieben.

Diese Diskussion im Ausschuß über die Staatszielbestimmung wird sehr erhellend werden, denn es wird darum gehen, ob wir uns auch in der Praxis dazu bekennen. Wie halten wir es zum Beispiel mit den steirischen Slowenen und ihrer Anerkennung? Wie halten wir es damit? Nur das Staatsziel allein wird nichts nützen. Oder entschließen wir uns, irgendwelche Volksgruppengrundrechte einmal so zu kodifizieren, daß sie unmittelbar umsetzbar sind?

Ich bitte Sie daher herzlich, nicht ausschließlich bei der Schaufensterdekoration stehenzubleiben, denn wenn man die Wurmitzersche Philosophie in so etwas einbringt, dann ist eine Staatszielbestimmung im Sinne des gutgemeinten Antrages der Kollegin Stoisits bestenfalls Schaufensterdekoration. Und das wäre uns zuwenig! – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Wurmitzer gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. Die Geschäftsordnungsbestimmung ist bekannt. (Abg. Dr. Khol: Der Wurmitzer ist ein gescheiter Mensch! Der Wurmitzer ist in Ordnung!)

14.29

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Dr. Kier hat hier festgestellt, das Schulwesen zurückzubauen sei Volksgruppenpolitik à la Wurmitzer. (Abg. Dr. Kier: Ja!)

Diese Feststellung ist grundfalsch. (Abg. Dr. Kier: Nein!) Ich weise sie zurück und stelle richtig: Als Abgeordneter des Kärntner Landtages habe ich wesentlich und maßgeblich an der Neugestaltung des Minderheitenschulwesens in Kärnten mitgewirkt. Das Minderheitenschulwesen in Kärnten ist fortschrittlich und vorbildlich. Es beruht auf der Tatsache, daß für den gemeinschaftlichen Unterricht zwei Lehrkräfte während einer Unterrichtsstunde eingesetzt werden, daß es weder eine Benachteiligung für die Mehrheitsschüler noch eine Benachteiligung für die Minderheitenschüler gibt.

Dieses Schulgesetz können wir in ganz Europa herzeigen. Es ist daher eine Tat, auf die ich stolz bin, und Ihre Feststellung ist unrichtig! (Beifall bei der ÖVP.)

14.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ich weise den Antrag 420/A dem Verfassungsausschuß zu.

4. Punkt

Erste Lesung des Antrages 415/A der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert werden

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.


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