Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 75

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2. der politischen und rechtlichen Verantwortung für das Entkommen der weiteren Attentäter auf den Starkstrommast bei Ebergassing.

Auch dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt, sodaß die Verlesung durch einen Schriftführer nicht zu erfolgen braucht.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung

1. der politischen und rechtlichen Verantwortung für die unterbliebene Verhaftung und die mangelhafte strafrechtliche Verfolgung der Mörder von Abdul Rahman Ghassemlou, Fadel Rasoul und Abdullah Ghaderi-Azar in Wien sowie

2. der politischen und rechtlichen Verantwortung für das Entkommen der weiteren Attentäter auf den Starkstrommast bei Ebergassing

wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, der aus insgesamt 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ: 5 ÖVP: 4 FPÖ: 1 Grüne: 1 Liberale besteht.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die Durchführung einer Debatte wurde auch bei diesem Antrag weder verlangt noch beschlossen. Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen schließlich zur Debatte über den Antrag der Abgeordneten Dr. Haider und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang

1. mit der Besetzung von Vorstandsfunktionen bei Banken, die im Einflußbereich der öffentlichen Hand stehen,

2. mit politischen Einflußnahmen auf die Geschäftstätigkeit dieser Banken,

3. mit der Gebarung der OeKB hinsichtlich der Exportfinanzierung beziehungsweise den Exportgarantien und

4. mit Preisabsprachen der wichtigsten österreichischen Geschäftsbanken.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt. Die Verlesung durch einen Schriftführer braucht daher nicht zu erfolgen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

Der Nationalrat wolle gemäß § 33 Abs. 1 GOG-NR beschließen:

"Zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang


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