Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 169

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teten Interessenvertretungen zu übermitteln ist und diese das Recht auf Abgabe von Stellungnahmen haben.

Schließlich kann der Landeshauptmann per Verordnung auch einen Maßnahmenkatalog erlassen. Die Befugnisse zu diesen Maßnahmen gehen sehr weit und können sehr streng sein. Für den Fall, daß die Immissionsgrenzwerte für mehr als einen Beurteilungszeitraum um mehr als 50 Prozent überschritten werden, stehen dem zuständigen Organ noch schärfere Maßnahmen zur Verfügung.

Vielleicht mögen so manchem die Fristen des § 12, vor allem für bereits sanierte oder frisch genehmigte Anlagen, zu lange vorkommen, aber es ist, so glaube ich, auch notwendig, bei allen Maßnahmen, so wichtig sie auch sind, die Interessen der Unternehmer zu berücksichtigen. Wir haben nichts von Betrieben, die zusperren müssen, dafür aber umweltfreundlich sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich halte es für ganz wichtig, daß bei allen Maßnahmen auch die Interessen anderer berücksichtigt werden. Ich weiß, daß es so manchem hier lieber wäre, wenn man alle Maßnahmen bedingungslos, sozusagen ohne Rücksicht auf Verluste umsetzen würde. Aber so etwas führt letztlich auch im Umweltbereich zu einem Rückschritt, denn wenn Betriebe in andere Länder abwandern und dort produzieren, kann gegen den Transport von Schadstoffen aus dem benachbarten Ausland auch das Immissionsschutzgesetz keine Abhilfe durch direkte Maßnahmen schaffen.

Es wäre noch viel zu diesem Thema zu sagen, zu den Genehmigungspflichten und so weiter. Was bleibt, ist, daß Österreich mit diesem Immissionsschutzgesetz einen weiteren Schritt in Richtung noch mehr Umweltschutz unternommen hat, daß dieses Gesetz durchdacht und auch vollziehbar ist und keinen übermäßigen bürokratischen Mehraufwand bedeutet.

Ich lade daher alle ein: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu – und damit für mehr Umweltschutz in unserem Land Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Keppelmüller. – Bitte.

20.24

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollegin Langthaler hat gemeint, das Immissionsschutzgesetz sei ein nur wenig spannendes Gesetz. Sie hat aber eine an sich gute Begründung dafür gegeben. Wir haben im internationalen Vergleich ja tatsächlich – und das muß man immer wieder betonen – eine hervorragende Luftqualität, und aus dem hier heute vorliegenden Waldbericht geht hervor, daß Österreich, auch was den Zustand des Waldes betrifft, im Vergleich zu anderen Ländern im absoluten Spitzenfeld liegt. Daher wird dieses Gesetz nicht übertrieben viel an der derzeitigen Situation ändern, aber es wird dennoch einen weiteren Fortschritt bringen.

Unsere Luft weist zwar eine gute Qualität auf, aber es gilt, sie noch zu verbessern. Sorge bereiten uns da vor allem die Emissionen aus unseren Nachbarländern, insbesondere aus Nordosten, die bei uns als Immissionen niedergehen, aber natürlich haben wir auch da und dort massive lokale Probleme. Kollegin Langthaler hat zugegeben, daß die Industrie da schon sehr viel getan hat. Sie hat richtigerweise darauf hingewiesen, daß Verkehr, Hausbrand und andere Emittenten an Bedeutung gewonnen haben.

Das heißt, dieses Gesetz ist, wenn man es ganz nüchtern betrachtet, nicht so gut, wie es pflichtgemäß von einigen Rednern Ihrer Partei dargestellt worden ist. Es ist aber bei weitem nicht so schlecht, wie es teilweise die Opposition in den Medien dargestellt hat. Heute hat sie es ohnehin nicht ganz so arg kritisiert. Ganz lustig fand ich die Stellungnahmen der Umweltsprecher des Liberalen Forums, die heute einspringen mußten. Ich hoffe, daß wir künftig wieder den Kollegen Barmüller bei solchen Debatten hier hören werden. (Abg. Dr. Gredler: Keine Sorge!) Es hat ein bißchen an Qualität gemangelt, die Reden waren ein bißchen krampfhaft, vor allem als Kollege


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