Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 34

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Weiters enthält er eine Abstufung der Bezüge nach der jeweiligen Verantwortung, wobei für Länder und Gemeinden Obergrenzen festgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung der Landtage, die Bezüge im Bereich der Länder und Gemeinden, jene der Landeshauptleute eingeschlossen, festzulegen.

Weiters wird es eine umfassende Information der Öffentlichkeit über alle Bezüge, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, geben sowie das Einziehen von Obergrenzen bei mehreren Bezügen und vor allem pensionsrechtliche Änderungen, wodurch es Einschnitte bei Anwartschaften und Pensionen von Politikern geben wird, wie das bisher noch niemandem in Österreich zugemutet wurde. (Abg. Böhacker: Mir kommen die Tränen!)

Insgesamt wird der von vier Parteien erarbeitete Vorschlag zu Einsparungen in der Höhe mehrstelliger Millionenbeträge in den Budgets von Bund, Ländern und Gemeinden führen. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Zur Erläuterung: Allein die heurigen Pensionsbeiträge, die mittelfristig wegfallen werden, betragen rund 360 Millionen Schilling. – Das ist soweit der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfes. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Der Verfassungsausschuß hat den erwähnten Antrag am 7. Mai 1997 erstmals verhandelt. Die Abgeordneten Dr. Khol und Dr. Kostelka brachten dabei einen Abänderungsantrag ein. Am 13. Mai 1997 wurden diese Verhandlungen im Verfassungsausschuß fortgesetzt, wobei die Abgeordneten Kostelka und Khol sowie Donabauer und Schwemlein weitere Abänderungsanträge einbrachten.

Bei der Abstimmung im Verfassungsausschuß wurde der Gesetzentwurf in der Fassung dieser Abänderungsanträge mit Mehrheit angenommen, und als Ergebnis der Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag:

Der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Bericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident, soweit mein Bericht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Weitere Wünsche auf Berichterstattung liegen mir nicht vor. Daher können wir mit der Debatte beginnen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Die Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.15

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Heute, am 15. Mai, gedenken wir der Errungenschaften unserer Staatsvertragsväter. Herr Außenminister und Vizekanzler Schüssel will heute noch eine staatstragende Rede halten. Er kann dies in der Gewißheit tun, daß er nach diesem Tag mehr verdienen wird für seine staatstragenden Reden, und zwar in einem Ausmaß, daß sich wahrscheinlich selbst die Staatsvertragsväter im Grabe umdrehen würden, würden sie mitbekommen, wie unverschämt sich in diesem Land eine politische Bereicherungskaste bedient. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man muß aber die Vorgeschichte dieses heutigen Gesetzentwurfes kennen, meine Damen und Herren. (Abg. Mag. Kukacka: Schäbig! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Schäbig ist Ihre Art und Weise, wie Sie den Bürgern in die Taschen greifen und sich selber bedienen! Das ist schäbig, meine Damen und Herren! Damit Sie wissen, was schäbig ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich weiß – und ich bin froh darüber –, daß heute zahlreiche österreichische Mitbürgerinnen und Mitbürger bei dieser Debatte zusehen, denn so können wir ihnen einmal klar aufzeigen, in welcher Weise Sie sich an diesem Staate bedienen! Seit zehn Jahren, seit die FPÖ im Jahre 1987 ein Volksbegehren gestartet hat, diskutiert man über eine Senkung der Politikergagen in Österreich, diskutiert man über Privilegienabbau – aber seit zehn Jahren ist das ein zähes Bohren dicker Bretter. Und das, was heute dabei herauskommt, ist wahrhaft ein schmales


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