Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 78

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gaál, Gartlehner, Gaßner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Gredler, Großruck, Guggenberger, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heindl, Hlavac, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kammerlander, Kampichler, Kaufmann, Khol, Kier, Kiermaier, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Krammer, Kröll, Kukacka, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser Hans Helmut, Moser Sonja, Motter, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger, Onodi;

Parfuss, Parnigoni, Petrovic, Pittermann, Platter, Posch, Puttinger;

Rasinger, Rauch-Kallat, Riepl;

Sauer, Schaffenrath, Schieder, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Seidinger, Sigl, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stoisits, Stummvoll;

Tegischer, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Wallner, Wimmer, Wurm, Wurmitzer.

*****

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2148/AB

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen jetzt zu einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Justiz mit der Ordnungszahl 2148/AB. Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden; eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich damit.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache auf folgende Bestimmung der Geschäftsordnung aufmerksam: Gemäß § 57a Abs. 1 darf kein Redner länger als 5 Minuten reden, ausgenommen der Begründer. Diesem steht eine maximale Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder von zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Öllinger um seine Begründung. Wie gesagt: maximale Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

14.24

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine Anfragebeantwortung zum Fall Dr. Heinrich Gross. Es geht um NS-Kindereuthanasie und um die Involvierung des Herrn Dr. Gross in die Ermordung zahlreicher Kinder, Säuglinge und möglicherweise auch anderer Personen in Wien.

Herr Dr. Gross ist 1950 in Österreich vor ein Strafgericht, ein Volksgericht gestellt und damals zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er der Mithilfe bei der Tötung von Kindern im Rahmen des Euthanasieprogramms der Nazis für schuldig befunden wurde. In einer Verhandlung vor


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite