Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 19

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entsprechender Antrag gestellt, weil sich in den Ausschußberatungen ergeben hat, daß diese Materie in einem gesonderten Gesetz geregelt werden soll, und es war an und für sich bisher Usance, daß solch eine Materie dann auf die Tagesordnung der nächstfolgenden beziehungsweise einer dafür geeigneten Sitzung gesetzt wurde, wenn sie im Zusammenhang mit anderen Materien zu besprechen war, aber das erfolgte bisher immer im Wege über das Einvernehmen in der Präsidiale. Andernfalls handelt es sich nämlich um eine nachträgliche Änderung der Tagesordnung, um eine Ergänzung der Tagesordnung, und diese bedarf der Zweidrittelmehrheit dieses Hauses.

Ich halte fest, daß es aus der Sicht unserer Fraktion nicht tragbar ist, daß sozusagen auf kurzem Wege eine Tagesordnung in dieser Form entwickelt wird. Unsere Position dürfte wohl auch der Auffassung des Präsidiums unseres Hauses entsprechen, andernfalls hätte man sich ja nicht um die Herstellung des Einvernehmens in der Präsidiale bemüht.

Ich ersuche daher wirklich, zur Wahrung der Form, zur Beachtung der Geschäftsordnung und zur angemessenen Respektierung der Rechte der Minderheitsfraktionen in einer ordentlichen Form vorzugehen. Es mag Ihnen das vielleicht kleinlich erscheinen, wenn ich gleichzeitig erwähne, daß wir in der Sache in dieser Materie durchaus einen Fortschritt erkennen, der zur Debatte steht, aber wir sind der Meinung, daß nicht nur deswegen, weil uns eine Materie inhaltlich gefällt, die Formen verletzt werden sollten. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Anschober. )

9.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. Gleiche Redezeit: 5 Minuten.

9.06

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Liberale Forum erhebt Einwendungen gegen die Tagesordnung, und zwar formell dagegen, daß das sogenannte Dubliner Abkommen auf die Tagesordnung gesetzt wird, materiell aber dagegen, daß wir ein Gesetz (Abg. Dr. Schmidt: Bundesasylsenat!) über die Einrichtung eines Bundesasylsenates als sogenannten Ausschußantrag – §-27-Antrag – auf die Tagesordnung setzen. Frau Kollegin Schmidt! Ich lese Ihnen den § 27 der Geschäftsordnung vor:

"Jeder Ausschuß hat das Recht, Selbständige Anträge auf Erlassung von Gesetzen zu stellen, die mit dem im Ausschuß behandelten Gegenstand in inhaltlichem Zusammenhang stehen, und hierüber gemäß § 42 einen Bericht zu erstatten."

Wir haben das Asylgesetz im Ausschuß beraten – es haben nicht wir zu verantworten, daß Sie in diesem Ausschuß nicht vertreten waren. Wir haben im Rahmen der Beratungen des Asylgesetzes festgestellt, daß nur dann, wenn ein Asylsenatsgesetz beschlossen wird, dieser besondere, qualitativ hochstehende Rechtsschutz schnell in die Praxis umgesetzt werden kann. Daher hat der Ausschuß ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. ) – Kollege Barmüller! Wenn Ihnen das ein so großes Anliegen ist, dann wären Sie doch in den Ausschuß gekommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da wir festgestellt haben, daß dieses Gesetz notwendig ist, um den qualitativ hochstehenden Rechtsschutz schnell zu verwirklichen, hat der Ausschuß von seinem Recht Gebrauch gemacht, gemäß § 27 einen Gesetzesantrag zu stellen. Wir sind daher der Meinung, daß wir den Einwendungen gegen die Tagesordnung, die sich formell gegen einen anderen Punkt richten, nämlich das Abkommen von Dublin, aber auch in diesem Fall nicht beitreten. (Beifall bei der ÖVP.)

9.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Gleiche Rechtsvorschrift.

9.09

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Vor einer Woche haben wir bereits beklagt, daß dem Parlament die zweite wichtige Aufgabe neben


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