Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 83

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befindlichen und neu zuziehenden Ausländern werden heute endlich beendet; die Situation wird verbessert.

Seit 1995 haben wir eine stark restriktive Neuzuzugspolitik, und unser Ziel ist es, vor allem zu integrieren. Mit dem heutigen Gesetzespaket kommt es zu einer massiven Integration, vor allem zu einer auf den Arbeitsmarkt bezogenen Integration. Eine wesentliche Verbesserung gibt es auch dadurch, daß eine verstärkte Berücksichtigung der sozialen Komponente erfolgt. Beispiel: Familiennachzug. Bei Weiterverfolgung dieser restriktiven Neuzuzugspolitik wird es, ohne den österreichischen Arbeitsmarkt über Gebühr zu belasten, innerhalb von fünf Jahren möglich sein, diese legal aufhältigen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Österreich zu integrieren. Auch die neuerliche Festschreibung des unüberschreitbaren Ausländeranteiles am österreichischen Arbeitskräftepotential in Höhe von 9 Prozent ist zu begrüßen.

Dazu möchte ich mich auch kurz mit dem Antrag des Herrn Abgeordneten Haupt auf Senkung dieses Anteils auf 6 Prozent auseinandersetzen. Eine solche Maßnahme hieße, wir würden legal im Land aufhältige Menschen – die meisten haben einen Arbeitsplatz – in die Arbeitslosigkeit drängen. Wir müßten ihnen für ihre wohlerworbenen Ansprüche auch die Arbeitslosenunterstützung zahlen – und das bitte für Jobs, die Österreicher nicht annehmen wollten. Wir haben sie als Gäste ins Land hereingeholt, sie sind gekommen, haben diese Jobs für uns gemacht, aber all das stellt man jetzt in Frage. Und begründet wird das mit einem Verdrängungswettbewerb, der massiv kritisiert wird. Aber gerade mit einer solchen Maßnahme würde man diesen Verdrängungswettbewerb fördern. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte mich noch mit einer weiteren Frage, die in den Diskussionen in den Ausschüssen eine Rolle gespielt hat, nämlich mit der Frage von Au-pairs, auseinandersetzen. Es war eine Forderung von Herrn Bundesminister Bartenstein, Au-pair-Kräfte aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz herauszunehmen.

Meine Damen und Herren! Wenn man bedenkt, daß dann 25 Wochenstunden für ein Taschengeld zu arbeiten wären, so hätten wir Billigstarbeitskräfte ohne jegliche rechtliche Absicherung in unserem Land. Im Gegenzug sind allein in Wien an die 2 000 Haushaltshilfen als arbeitssuchend gemeldet; den Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe spreche ich dabei noch überhaupt nicht an. Österreich ist im Au-pair-Abkommen ... (Abg. Dr. Ofner: Das ist ja was ganz anderes!)

Ich weiß schon, was das ist, ich war selbst einmal Au-pair-Mädchen. Sie brauchen mich nicht aufzuklären, Herr Kollege Ofner, ich darf dankend darauf verzichten. (Abg. Dr. Ofner: Erzählen Sie aus Ihrer Erfahrung, erzählen Sie, wie es war!) Lassen Sie mich ausreden! Wenn Ihnen dann noch etwas fehlt, können wir uns ja darüber unterhalten.

Österreich ist diesem Au-pair-Abkommen – glücklicherweise! – nicht beigetreten, weil wir von Deutschland her genau wissen, welche Konsequenzen das bedeutet hätte: eine willkürliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sehr oft ein Abdrängen in die Illegalität; sehr viele dieser Mädchen sind dann im Rotlicht-Milieu gelandet. – Das brauchen wir uns nicht zu wünschen.

Wenn ich die Beratungen Revue passieren lasse, so muß ich sagen: Dafür war weder bei unserem Koalitionspartner noch vor allem auch im Bereich der Sozialpartner eine Mehrheit zu finden. Ich möchte auch erwähnen, daß eine Protokollanmerkung gefordert wurde. Frau Ministerin Hostasch wurde ungerechtfertigterweise angegriffen, denn von einer Protokollanmerkung war nur im Bereich des Fremdengesetzes, nie aber beim Ausländerbeschäftigungsgesetz die Rede.

Was die Änderung der Zugangsvoraussetzungen für den Bezug der Notstandshilfe betrifft, wird sowohl dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als auch der Übereinstimmung mit der Aufenthaltsverfestigung nach dem Fremdengesetz Rechnung getragen. Die geänderten Zugangsvoraussetzungen – sie sind punktativ aufgezählt: "oder" und nicht "und" – wurden massiv kritisiert, aber eine Europarechtswidrigkeit kann dabei nicht festgestellt werden.


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