Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 175

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Eine weitere Angelegenheit, die mit der Regierungsvorlage geklärt wird, ist die Umsetzung des Urteils "Van der Elst". xxx (vgl. Pf) Diese Kriterien besagen, daß eben Drittstaatsangehörige von Firmen dann in EU-Ländern beschäftigt werden können, wenn sie bereits ein Jahr bei einem Dienstgeber beschäftigt sind oder ein unbefristetes Dienstverhältnis vorweisen können.

Meine Damen und Herren! Unsere Aufgabe ist es, mit dem vorliegenden Integrationspaket Sicherheit und Humanität für alle Menschen in Österreich zu erwirken und nicht eine Gruppe gegen die andere auszuspielen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Abgeordneter Öllinger hat eine tatsächliche Berichtigung begehrt. 2 Minuten Redezeit. Beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen. – Bitte.

18.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Kollegin Hagenhofer hat in ihrer Wortmeldung behauptet, ich hätte der Bundesrepublik Deutschland eine vorbildliche Asylpolitik bescheinigt. Ich stelle richtig: Es würde mir nie einfallen, der Bundesrepublik Deutschland eine vorbildliche Asylpolitik zu bescheinigen. Ich habe diese Behauptung bezogen auf das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland und aller anderen europäischen Länder im Gegensatz zu ihrem Verhalten gegenüber ausländischen Betriebsräten. Das hat aber nicht im geringsten etwas mit Asylpolitik zu tun. Das war bezogen auf die Ausländerpolitik beziehungsweise auf die Möglichkeit, in der Bundesrepublik Deutschland auch als Ausländer Betriebsrat zu werden, etwa wenn man Österreicher ist. (Beifall bei den Grünen.)

18.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Maitz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

18.45

Abgeordneter Dr. Karl Maitz (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der heutigen Debatte zum Integrationspaket waren immer wieder drei Themen in Besprechung: erstens Asyl für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, also Respekt vor den Menschenrechten, zweitens humanitäre und soziale Hilfe für ausländische Mitbürger, die in Österreich sind, also eine ehrliche Integration, und drittens der Wunsch vieler, zumeist aus früheren kommunistischen Staaten, aber auch aus anderen Ländern, in Österreich aus wirtschaftlichen Gründen Fuß zu fassen, also die neue Völkerwanderung oder eine gezielte Einwanderungspolitik.

Zum ersten Bereich einige Anmerkungen: Asyl für Konventionsflüchtlinge. Mit den heute zu beschließenden Gesetzen werden wesentliche Verbesserungen sowohl im Verfahren als auch inhaltlich Platz greifen. Wir beschließen unter anderem für Konventionsflüchtlinge, die tatsächlich befürchten müssen, der Verfolgung ausgesetzt zu werden, ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren, eine substantielle Verbesserung bei der Aufklärung und Beratung und einen verbesserten, weil gegenwartsbezogenen Schutz bei Abschiebung oder Nichtabschiebung in ein sicheres Drittland, also die sogenannte Drittlandsklausel.

Zum zweiten Bereich: Ehrliche Integration. Wir schaffen eine solide Basis für Organisationen, die Integrationshilfe tagtäglich betreiben. Das sind Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, aber vor allem auch private humanitäre und kirchliche Organisationen. Dabei geht es immer um ganz bestimmte Anliegen: Arbeit, Wohnen, Ausbildung, Sprache, ja soziale und gesellschaftliche Integration durch das Erlernen der deutschen Sprache. Bedacht zu nehmen ist aber auch auf die rechtliche und faktische Zumutbarkeit für die öffentlichen Hände – das haben wir heute auch mehrfach angesprochen –, aber auch für die österreichische Bevölkerung.

Zum dritten Bereich: Moderne Völkerwanderung oder gezielte Einwanderungspolitik. Meine Damen und Herren! Sosehr wir in unserer Volkswirtschaft ausländische Arbeitskräfte mit verschiedenen Qualifikationen brauchen, so sehr müssen wir auch festhalten: Österreich allein kann sicherlich dieses Problem der früheren kommunistischen Staaten Europas und vor allem


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