Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 250

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rechtlich nicht erreichen können, über Verfahrensbestimmungen, die dazu nicht gemacht wurden, zu erreichen.

Diesen Umstand wollen wir mit dieser Novelle auf ein vernünftiges Maß zurückschrauben, ohne Schutzbestimmungen substantiell und materiell zu senken, ohne substantiell Rechte der öffentlichen Hand oder auch das von Ihnen zitierte Vorsorgeprinzip – gemeint haben Sie wahrscheinlich eher das Verhinderungsprinzip – anwenden zu wollen.

Sie haben die Punkte schon erwähnt, um die es in der Wasserrechtsgesetz-Novelle vor allem geht. Sie haben richtigerweise gesagt, daß wir morgen auch noch über die Gewerbeordnung reden. Im Gegensatz zu Ihnen sehe ich wirklich zwei Freudentage – und das sage ich auch als Umweltpolitiker – für uns, und zwar für die österreichische Wirtschaft einerseits, für die österreichische Verwaltung auf der anderen Seite und auch für die Bevölkerung, die sich ebenfalls mit diesen langen Verfahren herumschlagen muß. Aber auch für Umweltbewegte sehe ich überhaupt keine Probleme, weil wir, wie gesagt, die Standards in keinster Weise angetastet haben. (Abg. Ing. Langthaler: Die Volksanwaltschaft ist anderer Ansicht! Haben die alle unrecht?)

Was uns aber gelingt, ist eine Deregulierung und Entbürokratisierung. Die Bereiche haben Sie bereits erwähnt. Wozu führt das Ganze? Es führt zu Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand, vor allem für die Länder, die sehr stark davon betroffen sind. Es geht um 10 000 Wäschereien, 10 000 Fotolabors und 100 000 kommunale Kleineinleiter, weitere 10 000 im Bereich der Brunnen zur Feldberegnung, für die jetzt vereinfachte Verfahren abgewickelt werden können, wo es vorher ein kompliziertes Verfahren gab. Es geht weiters um 5 000 Bäckereibetriebe, 10 000 Gastgewerbebetriebe, 3 000 Metzgereien, die jetzt überhaupt bewilligungsfrei sein können, und zwar, wie gesagt, ohne Gefährdung dieses Vorsorgeprinzips. (Abg. Dr. Khol: Das sind ja alles Kostenersparnisse! Das interessiert den Herrn Barmüller nicht!)

Dabei handelt es sich um Erweiterungen, Änderungen im Kanalbereich, im Leitungswasserbereich, die künftig anstatt des gesamten Vollverfahrens mit 10 000 Anzeigeverfahren ablaufen können. Das bedeutet 150 Millionen Schilling Verwaltungskosteneinsparung pro Jahr, wie gesagt primär für die Bundesländer. Ich glaube, das ist doch nicht vernachlässigbar. (Abg. Dr. Khol: Das hat der Barmüller nie kapiert!)

Wenn ich dann noch sehe, daß sich die Wirtschaft jährlich etwa 1 Milliarde Schilling ersparen wird, und wenn ich darüber hinaus noch daran denke, welcher Investitionsimpuls damit verbunden sein wird – davon bin ich fest überzeugt –, dann kann ich nur sagen, es gibt bei dieser Gesetzesnovelle jede Menge Gewinner: die Bevölkerung, die Verwaltung, die Wirtschaft, die Landwirtschaft (Abg. Dr. Fekter: Die Bürgermeister!) , vor allem aber einen Landwirtschaftsminister und ein Parlament, das sich traut, Bestimmungen, die vor Jahren geschaffen wurden und bei denen sich herausgestellt hat, daß manche mißbraucht werden und andere nicht tauglich sind, auf ein vernünftiges Maß zurückzunehmen.

Als Verlierer dieser Novelle können sich eigentlich nur Pessimisten und notorische Nörgler fühlen (Abg. Dr. Fekter: Utopisten!) , die auf der einen Seite zwar ständig über hohe Kosten in der öffentlichen Verwaltung jammern, die Verfahrenserleichterungen und Kosteneinsparungen verlangen, die aber dann, wenn wirklich etwas geschieht, versuchen, mit Phrasen ohne Inhalt und ohne wirkliche Argumente und wahrscheinlich neidvoll, weil sie es nicht für möglich gehalten haben, daß ein solch großer Wurf möglich ist, alles mieszumachen. (Abg. Dr. Khol: Das ist ein hartes Urteil, das du über den Barmüller fällst!) Tut mir leid! (Abg. Dr. Keppelmüller: Ein Wahrspruch!) Ich muß es so sagen, wie ich die Sache einschätze.

Uns liegt heute eine Wasserrechtsgesetz-Novelle zur Beschlußfassung vor, die unsere Fraktion und die sozialdemokratische Fraktion gerne beschließen werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch ganz herzlich beim Herrn Bundesminister, bei seinen Beamten, bei unseren Mitarbeitern in den beiden Klubs, bei meinem Mitverhandler Jakob Auer, bei meinen Verhandlungspartnern Keppelmüller und Gradwohl bedanken. Ich glaube, es ist uns wirklich ein großer Wurf gelungen. Wir können diesem Gesetz daher mit gutem Gewissen zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Haigermoser – auf einen


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