Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 262

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Weichenstellung mit dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle ist wohl darin zu sehen, daß es gelungen ist, in einem vernünftigen Dialog und Diskurs das Schutzziel des Wasserrechtes aufrechtzuerhalten und gleichzeitig massive und wesentliche Schritte zur Deregulierung, zur Vereinfachung und zur Kosteneinsparung zu setzen.

So gesehen halte ich dieses Gesetz, das von Ihnen, meine Damen und Herren, heute beschlossen werden wird, auch für vorbildlich für andere Rechtsmaterien. Es wird gelingen, für die Verwaltung, insbesondere für die Länder, für die Gemeinden, aber auch für die Unternehmen und für die Bürger wesentliche Kosteneinsparungen zu erzielen. Wir rechnen – wie heute schon gesagt – alleine mit Verwaltungsersparnissen in der Größenordnung von etwa 150 Millionen Schilling.

Es sind auch wesentliche Vereinfachungen beinhaltet. So etwa war es bisher für ein Fotogeschäft, das Filme entwickelt, notwendig, die wasserrechtliche Bewilligung beim Landeshauptmann zu erhalten, während die Gewerbeordnung eine Bewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft vorgesehen hat. Das wird nun konzentriert, und beide Bewilligungen für die Unternehmen sind in der Bezirksverwaltungsbehörde zu erhalten.

Ganz entscheidend ist, daß die wasserrechtliche Bewilligung für die Indirekteinleiter nicht mehr notwendig ist, weil es wohl eigenartig wäre, daß für einen kleineren Betrieb, der in eine genehmigte Kanalisation einleitet, die in eine genehmigte Abwasserentsorgung mündet, die Einleitung an sich noch einmal genehmigt werden müßte. Das ist widersinnig, und im neuen Gesetz ist daher ein Meldeverfahren normiert.

Wesentlich ist, daß die Verordnungsermächtigung im neuen § 12a nun auch neue Möglichkeiten für die Kleinanlagen oder etwa für die Beregnungen bietet.

Das sind die wesentlichsten Teile.

Ich bin auch dankbar, daß Frau Abgeordnete Langthaler etwa die Frage der kommunalen Abwasseranlagen, der dezentralen Abwasseranlagen angesprochen hat, weil diese Novelle auch diesbezüglich in die richtige Richtung geht.

Gestatten Sie mir abschließend, meine Damen und Herren, daß auch ich mich für die gute Zusammenarbeit, insbesondere auch mit den Beamten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, bedanke.

Gestatten Sie mir auch ein sehr deutliches Wort an Frau Abgeordnete Aumayr. Ich stelle mich schützend vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts hin, weil die Beamtinnen und Beamten des Ressorts es nicht verdienen, in einer Art und Weise, wie Sie es heute gemacht haben, abqualifiziert zu werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Aumayr: Das ist nicht Ihr Ressort! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

0.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, wobei wir über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 727 der Beilagen.

Hiezu hat Frau Abgeordnete Ing. Langthaler ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich einiger Bestimmungen gestellt.


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