Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 270

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für bestehende oder neue Konzessionäre gibt und daß es auch einen vernünftigen steuerlichen Ertrag aus den Einkommen aus dem Glücksspiel für die Republik gibt.

Wir sollten außerdem darüber reden, in welchen Bereichen wir einen Teil dieser Gelder zweckgebunden einsetzen können – was zum Teil schon jetzt der Fall ist – , um etwaige negative externe Effekte des Glücksspiels zu kompensieren. Ich glaube, daß das ein vernünftiger Vorgang für die Zukunft ist, wenn wir verhindern wollen, daß wir alle drei bis vier Monate hier eine neue Novelle zum Glücksspielmonopolgesetz diskutieren müssen. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)

0.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Dr. Gusenbauer vorgetragene und geschäftsordnungsmäßig ausreichend unterstützte Abänderungsantrag wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Nun hat sich Herr Bundesminister Edlinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

0.47

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur vier Bemerkungen:

Erstens: Ich glaube, daß klargestellt ist, daß durch diese Novellierung die schon bisher im Gesetz vorgesehene Abgrenzung von Ausspielungen mittels Glücksspielapparaten von elektronischen Lotterien, die aus dem Telekommunikationsbereich hereinkommen, geregelt werden soll.

Zweitens möchte ich feststellen, daß es durch diese Neuregelung zu keiner Ausweitung des Monopols kommt, sondern daß lediglich geregelt wird, wie und auf welche Weise Konzessionen übertragen werden.

Drittens: Die Anregung, Lotto, Toto und für den Fall der Veräußerung der P.S.K. bestimmte Dinge zu bewerten, werden wir selbstverständlich sehr gründlich und auch, wie ich meine, nach ökonomischen Grundsätzen bewerten und beurteilen.

Viertens: Ich bedauere, daß ich im Ausschuß Herrn Abgeordneten Schreiner die Antwort schuldig geblieben bin, die er urgiert hat, aber er war leider nicht dort! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

0.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 747 der Beilagen.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Höchtl und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht; ferner hat Frau Abgeordnete Haidlmayr hinsichtlich des erwähnten Antrages ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Ich werde daher über den Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Höchtl und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung eines neuen Artikels III eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Zusatzantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig. Dieser Zusatzantrag ist einstimmig angenommen worden.


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