Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 34

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Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung, die bekannt sind, wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2231/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, daß das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 2231/AB zur Anfrage 2264/J der Frau Abgeordneten Motter betreffend die Einrichtung von Gruppenpraxen durch die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung soeben die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage bekanntgegeben wurde, wird diese Kurzdebatte im Anschluß an die Verhandlungen über die Dringliche Anfrage stattfinden.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters ist soeben ein Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt, Hans Helmut Moser und Genossen eingelangt auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung zur Untersuchung der politischen Verantwortlichkeit der Bundesregierung und einzelner ihrer Mitglieder sowie vermuteter rechtswidriger Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Ghaderi, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. Juli 1989 und der Verfolgung der Täter.

Ob eine Debatte beantragt wurde, läßt sich rasch feststellen. – Es wäre schön, wenn man solche Sachen wenigstens 3 Minuten vor Eingang in die Tagesordnung bekommen würde. – Es wird eine Debatte verlangt. Diese Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung stattfinden, sodann wird auch die Abstimmung stattfinden. Ich darf um Kenntnisnahme bitten.

Ergänzung der Tagesordnung und Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Im Einvernehmen mit den Fraktionen schlage ich vor, die heutige Tagesordnung um einen Punkt zu ergänzen, nämlich:

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat (766 der Beilagen).

Diese Ergänzung hat mit Zweidrittelmehrheit zu erfolgen.

Für den Fall einer positiven Beschlußfassung schlage ich vor, diesen Punkt als Punkt 8 der heutigen Tagesordnung in Verhandlung zu nehmen. In diesem Zusammenhang müßte darüber hinaus von der 24stündigen Auflagefrist des Berichtes des Immunitätsausschusses nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung Abstand genommen werden. Auch dies bedarf einer Zweidrittelmehrheit.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die erstens der Ergänzung der Tagesordnung und – im Zusammenhang damit – zweitens der Abstandnahme von der 24stündigen Auflagefrist zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit so beschlossen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 2 und 3 sowie 4 und 5 sowie 6 und 7 der heutigen Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.


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