Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 81

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch zu dem Vorschlag, Lehrlinge im Teilgewerbe zu beschäftigen, Stellung nehmen. – Nein, danke! Ich habe nichts gegen das Teilgewerbe, im Gegenteil, ich trage es voll mit, aber ich bin der Meinung, ein Lehrling soll dort ausgebildet werden, wo die gesamte Palette des Berufes angeboten wird. Denn wenn er zur Prüfung geht, muß er die Ausbildergrundlinien erfüllt haben. Er muß wissen, was er alles zu lernen hat, und das ist in einem Bereich, wo er vielleicht nur Teile des Berufes erlernt, einfach nicht möglich. Das ist nicht seriös. Solche Forderungen sind nicht fundiert und entbehren jeder Sachkenntnis.

Ich möchte mich am Schluß meiner Betrachtungen an den Herrn Bundesminister wenden. Ich wende mich auch an die Beamten des Hauses, an Herrn Sektionschef Koprivnikar und an die Mitarbeiter der Klubs. Ich möchte mich bei Herrn Dr. Hechtner und bei unserer Frau Mag. Irene Hans persönlich für die wirklich sehr, sehr gute Aufarbeitung der Materie bedanken. Und ich möchte mich auch an den Koalitionspartner ÖVP wenden. (Abg. Dr. Khol: Hier! Bei der Arbeit!) In dieser sehr arbeitsreichen Zeit der Beratungen über die Gewerbeordnung haben wir, glaube ich, einmal mehr bewiesen, daß diese Koalition, obwohl einmal unser Flügel und einmal der andere Flügel ununterbrochen heruntergemacht wird, etwas leisten kann. Diese Gewerbeordnung ist ein herzeigbares Produkt dieser Koalitionsregierung. Und ich bin überzeugt, das gilt nicht nur für die Gewerbeordnung, sondern wir werden auch die anderen schwierigen Probleme, die zurzeit anstehen, lösen – ob es Ihnen gefällt oder nicht. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. )

13.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Rossmann gemeldet. Redezeit: 2 Minuten. Zuerst den zu berichtigenden Sachverhalt und dann strikt die Berichtigung. – Bitte.

13.24

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Kollege Kiermaier hat behauptet, ich hätte die Forderung nach Öffnungszeiten für Gastgärten bis 24 Uhr aufgestellt. Herr Kollege, diese Behauptung ist unwahr! Wahr ist vielmehr: Ich habe einen Antrag eingebracht ... (Abg. Dr. Khol: Nicht eingebracht, angekündigt! Immer bei der Wahrheit bleiben, Frau Rossmann!) Ich habe zwei Anträge angekündigt, einen für Gastgärten auf nicht öffentlichem Grund mit Öffnungszeiten bis 22 Uhr, von 15. Juni bis 23. September bis 23 Uhr, und einen für Gastgärten auf öffentlichem Grund mit Öffnungszeiten von 1. Mai bis 30. September bis 23 Uhr. – Sind Sie damit zufrieden? (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Aumayr: Zuhören! – Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. )

13.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Öllinger vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.25

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Grünen sind über einen kleinen Aspekt dieser Gewerbeordnung tatsächlich erfreut. Er betrifft das, was Sie am Anfang auf unseren Wunsch hin – aber da haben sicherlich auch andere mitgewirkt – geändert haben, nämlich im § 8 Abs. 5, wo es heißt: Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind in der Form zu verwenden, die das Geschlecht des Trägers zum Ausdruck bringt. Das ist natürlich nicht der wesentlichste Teil dieser Reform, aber es ist ein Punkt, wo wir froh sind, daß das geändert wurde. (Abg. Dr. Khol: Das ist ein bissel wenig! Wenn das alles ist, ist es ein bißchen wenig!)

Herr Minister! Jetzt komme ich aber schon zu den Teilen, wo mir einfach der Glaube fehlt, daß diese Novellierung der Gewerbeordnung tatsächlich dazu beiträgt, eine Modernisierung zu erreichen. Ich beziehe mich auf jenen Punkt, der das Teilgewerbe betrifft und der durch § 31 geregelt ist. Da heißt es unter anderem, daß das Teilgewerbe nur ausgeübt werden darf bei Beschäftigten bis zu einer Maximalzahl von fünf Personen. Ich halte das für problematisch, für möglicherweise verfassungswidrig. Es gibt meiner Meinung nach keinen relevanten Grund, warum diese Beschränkung auf fünf Personen enthalten ist. Es ist auch, soweit wir das aus den


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