Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 163

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Das wichtigste Argument ist, daß wir im kommenden Spätherbst harte Debatten über erste Kostenergebnisse des neuen LKF-Systems in diesem Hause werden führen müssen, und die Gruppenpraxen werden fehlen, obwohl sie – davon bin ich überzeugt – den kostenintensiven Bereich der Krankenanstalten entlasten würden.

Frau Ministerin! Sie haben im Spitalsbereich durch die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 37 Milliarden Schilling Ihre politische Mitgestaltung abgegeben. Das wird uns – das sage ich heute ganz bewußt – noch sehr teuer zu stehen kommen.

Meine Damen und Herren! Es ist uns allen bekannt, daß sich der Hauptverband bei den Gruppenpraxen querlegt, weil die niedergelassene Ärzteschaft – im Gegensatz zu den Spitälern – ausschließlich über die Kassen abgerechnet werden und schon gar nicht bei den Kosten gedeckelt sind. Frau Ministerin! Auch hier sind Sie gefordert, dem Hauptverband der Sozialhilfeträger endlich klarzumachen, daß er nicht das Recht hat, sich für alle Zeiten der Forderung nach Gruppenpraxen zu entziehen. Denn ich bin davon überzeugt, daß die Spitäler schon jetzt, und in Zukunft in wachsendem Maße, aufgrund der leistungsorientierten Abrechnung immer weniger Leistungen werden anbieten können. Darum muß sichergestellt werden, daß durch die niedergelassenen Ärzte dieses Manko im Interesse der Bevölkerung ausgeglichen werden kann. Das wird sicher nicht ohne Kassenverträge möglich sein.

Frau Ministerin! Wenn die Sozialversicherungsträger nicht mehr in der Lage sind, die allgemeinen Gesundheitskosten aus den Beiträgen zu finanzieren, dann gestehen Sie das hier ein! Dann sollten wir darüber nachdenken, wie eine medizinische und gesundheitliche Vorsorge auch in Zukunft für alle zu finanzieren sein wird. Ich möchte nicht die Hände in den Schoß legen und zusehen, wie die niedergelassenen Gruppenpraxen die gleichen Leistungen vor Ort zu niedrigen Preisen und Kosten anbieten könnten, aber dies deshalb nicht dürfen, weil der Hauptverband ihnen die Kassenverträge verweigert.

Frau Bundesministerin! Trotz Wertschätzung Ihrer Person bin ich zutiefst enttäuscht über die Beantwortung meiner Anfrage, durch die meiner Ansicht nach ein geringes Interesse an einer längst fälligen Gesundheitsreform, bei der wir erst am Anfang stehen, dokumentiert wird. Denn auf Gespräche zwischen Sozialversicherung und interessierten Ärzten zu warten, ist wohl zu wenig. Ich glaube keineswegs, daß die Ärzte kein Interesse an Gruppenpraxen hätten. Mir sind Ärzte bekannt, die sofort Interesse bekunden würden, wenn sie Kassenverträge bekommen könnten. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

18.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Guggenberger. Für Sie und für die folgenden Redner beträgt die Redezeit 5 Minuten. – Bitte.

18.36

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Motter – ich schätze sie sehr als engagierte Gesundheitspolitikerin – hat die Erlassung eines Gruppenpraxengesetzes urgiert. (Abg. Dr. Schmidt: Das läßt nichts Gutes erwarten!) Ich darf darauf hinweisen, daß selbst der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Neumann, unlängst folgendes gesagt: Wir können aufatmen, so Neumann, ich habe von der Gesundheitsministerin und der ÖVP positive Signale bekommen, nicht regulierend eingreifen zu wollen. Daß es kein Gesetz geben wird, ist das Beste, was uns passieren kann. – Das sagt immerhin der Präsident der gesetzlichen Interessenvertretung der österreichischen Ärzte, Neumann.

Das bedeutet nicht, daß wir mit Präsident Neumann immer einer Meinung sind. Man kann auch diese Aussage kommentieren und werten, wie man will. Aber es ist doch verwunderlich, daß ausgerechnet Liberale für eine Regulierung eintreten, die die Betroffenen selbst so gar nicht haben wollen – wenn Sie mir diese Bemerkung erlauben, Frau Kollegin.

Es ist richtig: Seit 1. April dieses Jahres ist es möglich, daß sich Ärzte zu Gemeinschaftspraxen, zu Gruppenpraxen nach dem Erwerbsgesellschaftenrecht zusammenschließen können. Möglich


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