Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 124

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überhaupt nicht kennt, und zweitens, daß die von ihm erwähnte Überprüfungsmöglichkeit und auch der Verweis auf eine schengenkonforme Lösung wieder nur Ausflüchte sind, um die Sache hinauszuschieben. (Abg. Marizzi: Wieso?)

Bitte, Herr Kollege Marizzi, erklären Sie mir, wie man die Auswirkungen auf ein untergeordnetes Straßennetz überprüfen soll, wenn dieser Abfluß auf das untergeordnete Straßennetz derzeit nicht stattfindet. Wie wollen Sie denn das überprüfen, Herr Kollege Marizzi? Erklären Sie mir das, bitte! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwimmer. Zweite Wortmeldung. – Bitte.

18.19

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ein klares Wort: Selbstverständlich gibt es für die Situation Kufstein volles Verständnis: Allerdings ist Kufstein nicht der einzige Grenzübergang, der derartige Probleme mit der Autobahnmaut hat. Mit dem gleichen Recht können die Vorarlberger kommen mit dem Autobahngrenzübergang Bregenz, können die Salzburger kommen.

Es ist eine Gesamtlösung notwendig. Ich verspreche namens meiner Fraktion, wir werden dafür eintreten, daß im Sinne des gemeinsamen Entschließungsantrages von SPÖ und ÖVP diese Gesamtlösung im Herbst beschlossen werden wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nunmehr liegen mir weitere Wortmeldungen nicht mehr vor. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Wir kommen zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Ausschußanträge getrennt vorgenommen werden.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 828 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Haller und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht. Es liegt außerdem ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor, das ausreichend unterstützt ist.

Ich lasse daher zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil in namentlicher Abstimmung und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Frau Abgeordnete Haller hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel V Ziffer 8 § 7 Abs. 1 bezieht.

Wie bereits erwähnt, findet eine namentliche Abstimmung statt, die ich in der Weise durchführen werde, daß die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen werden und die Stimmabgabe vom Abgeordnetenplatz aus mündlich erfolgt.

Zum Zwecke der Stimmabgabe bitte ich, die Plätze einzunehmen und nach Namensaufruf laut und deutlich zu antworten. Jene Abgeordneten, die für den Antrag der Frau Abgeordneten Haller stimmen, ersuche ich, ausschließlich mit "Ja", jene, die dagegen stimmen, ausschließlich mit "Nein" zu antworten.

Durch Wiederholung des Stimmverhaltens des aufgerufenen Abgeordneten wird zusätzlich Klarheit über das Abstimmungsverhalten geschaffen werden. Ist ein Abgeordneter nicht anwesend, wird dies gleichfalls festgehalten.

Ich beginne nunmehr mit dem Namensaufruf.


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