Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 19

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Zeit, die seither verstrichen ist, noch zuwenig Erfahrungen damit gesammelt werden, sodaß noch keine repräsentative Aussage darüber getroffen werden kann, zumal nur wenige Kollektivvertragspartner bisher schon von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und auch die Verhandlungen, die darüber stattfinden, noch nicht abgeschlossen sind.

Nach meiner Kenntnis hat die Arbeitszeitflexibilisierung überall dort, wo sie auf betrieblicher und auch überbetrieblicher Ebene in Anspruch genommen wurde, zumindest beschäftigungssichernde Wirkung gehabt – dies jedoch nur dann, wenn es zu korrekten Vereinbarungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern gekommen ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Wenn es in Zukunft zu einer Verlagerung der Beschäftigungsverhältnisse von der Vollzeit hin zur Teilzeit beziehungsweise zu geringfügiger Beschäftigung kommt, gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Pensionshöhe von den derzeit 15 besten Erwerbsjahren auf das gesamte Erwerbseinkommen oder zumindest auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet wird, wie werden Sie einer damit zwangsläufig verbundenen Kürzung der Pensionen entgegenwirken?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Diskussionen über diese Fragen sind sowohl auf Expertenebene als auch auf politischer Ebene in keiner Weise abgeschlossen. Es geht dabei um Maßnahmen, deren Auswirkungen geprüft werden müssen. Ich halte es für selbstverständlich, daß, sollte es zu deren Realisierung kommen, eine soziale Ausgewogenheit erzielt werden muß.

Ich glaube aber, daß es wichtig ist, daß wir auch bei zukünftigen Pensionsversicherungsregelungen gleichermaßen wie im Arbeitsrecht dafür Sorge tragen, daß wir neuen Entwicklungen in den Arbeitsbeziehungen rechtzeitig Rechnung tragen, um weiterhin Verteilungsgerechtigkeit innerhalb des Systems sicherzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Ridi Steibl.

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Im Rahmen der Beschlußfassung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde auch über die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen diskutiert. Wie Sie wissen, stellt dieses in einigen Branchen einen eklatanten Nachteil für Frauen dar, es ist so, daß deshalb Frauen keine Arbeitsplätze erhalten, die sie wirklich notwendig bräuchten, und zwar speziell in ländlichen Regionen.

Wann gedenken Sie das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufzuheben, oder gedenken Sie zu warten, bis uns das von der EU zwingend vorgeschrieben wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es ist meine Intention, ein Nachtarbeitsgesetz, das gleichermaßen für Männer und Frauen Geltung hat, zustande zu bringen. Es liegen zurzeit dem Parlament Initiativanträge zu einer derartigen Lösung vor. Diese Initiativanträge sind aber von ihrem Inhalt her nicht identisch, sodaß bisher noch keine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte.

Ich habe Interesse daran, daß die Sozialpartner da zu Lösungen kommen, die dann auf politischer Ebene diskutiert und umgesetzt werden können. Ich erachte es jedoch als ganz entscheidend, daß bei einem Nachtarbeitsgesetz, das Männer und Frauen gleichermaßen betrifft, die soziale Komponente und vor allem die besondere Situation der Frauen berücksichtigt werden. Es konnte gerade in dieser Hinsicht, nämlich in der Frage, daß entsprechende Äquivalente geschaffen werden, wie zum Beispiel, daß Nachtarbeit in diesen Arbeitszeitmodellen eine besondere Bonifizierung insofern erfährt, als Zeitgutschriften erteilt werden, bisher keine Einigung erzielt werden.


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