Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 24

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Pensions- oder Sozialversicherungssystem erbringen kann. Die Verantwortung dafür trägt eben der Gesetzgeber.

Mit der Anrechnung sollen Lücken im Versicherungsverlauf, die etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehungszeiten entstanden sind, geschlossen werden. Ebenso wird hier auch berücksichtigt, daß zum Beispiel Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes nicht durch Beiträge unterlegt sind.

Meine Intention ist, hier Möglichkeiten zu finden, daß im Hinblick auf Versicherungsleistung und Ersatzzeiten eine größere Transparenz zustande kommt und auch eine klarere Zuordnung des Finanzierungsauftrages erfolgt. So erfolgen zum Teil heute schon, aber nicht in absolut kostendeckender Form, Umschichtungen zum Beispiel aus der Arbeitslosenversicherung in die Pensionsversicherung, zum Teil auch aus dem Familienlastenausgleich. Es sind aber auch – wie von mir bereits angesprochen – Präsenzdienst und Zivildienst gleichermaßen betroffen, sodaß hier auch das Verteidigungsbudget herangezogen wird.

Die diesbezüglichen Gespräche sind im Gange. Ich habe mit Interesse vermerkt, daß auch im wissenschaftlichen Konzept von Herrn Professor Rürup diese Überlegungen enthalten sind. Ich möchte die Diskussion über diesen Punkt in den nächsten Monaten intensivieren, um dem Rechnung zu tragen, was, wie ich glaube, in unserer Gesellschaft sehr stark hinterfragt und gefordert wird: daß Transparenz in den Finanzierungsströmen erreicht wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Eine Zusatzfrage.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Das gesetzliche Pensionssystem steht außer Streit, es geht um sein Volumen, um sein Absicherungsvolumen, um seine Nettoersatzrate.

Meine konkrete Frage: Warum sind wir nicht bereit, ganz konkret zu sagen, jeder Versicherungsmonat, der aus dem Bereich der Familie kommt, muß aus dem Familienbudget kommen, jeder Versicherungsmonat, der aus dem Bereich Militär kommt, muß aus dem Verteidigungsbudget kommen, um wirklich eine Kostentransparenz zu schaffen? Warum sagt man nicht: Das sind die Leistungen, und diese Leistungen der Pensionsversicherung werden aus den Budgets, wo sie hingehören, abgedeckt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Abgeordneter! Das, was Sie hier skizziert haben, entspricht auch meiner Vorstellung. Man sollte tatsächlich überlegen, wie man zu einer besseren Klarheit und Zuordnung kommt.

Ich möchte aber trotzdem mit Respekt vor dem Hohen Haus sagen, daß die jetzige gesetzliche Lage eben das Ergebnis der Beschlußfassung dieses Hauses ist, und es bedarf natürlich einer gemeinsamen politischen Diskussion, ob eine ganz konkrete und beinhart mathematische Durchrechnung und Zuordnung auch politisch gewünscht wird. Ich werde dazu Grundlagen erarbeiten und dieses Thema in die politische Diskussion bringen. Es ist die Frage, ob diesbezüglich ein Konsens gefunden wird oder nicht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Seidinger, bitte.

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die Studie von Professor Rürup wurde schon mehrfach erwähnt; er hat sie vorige Woche vorgestellt. Grundsätzlich heißt es darin, daß das österreichische Pensionssystem zu den besten der Welt zählt und das Umlageverfahren absolut zeitgemäß und auch zukunftsträchtig ist. Er hat aber auch eine Reihe von Reformmaßnahmen vorgeschlagen, und ich frage Sie, sehr geehrte Frau Bundesminister: Wie gedenken Sie mit diesen vorgeschlagenen Maßnahmen umzugehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.


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