Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 74

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Aufregung für unbegründet und meine, daß das – so wie es in der Vorlage vorgeschlagen ist – durchaus seine Ordnung hat. (Abg. Mag. Stoisits: Seit wann gibt es die Höchstgerichte? Hat das früher nicht gegolten? Warum? Fragen Sie sich, warum?)

Frau Kollegin! Die Entwicklung und die Zahlen, die wir von den Höchstgerichten bekommen, sind eben anders als früher. Aber zur Gesetzgebung werde ich gleich kommen; und ich komme auch zu Ihrem Antrag, dem Initiativantrag 272/A.

Meine Damen und Herren! Der neue Artikel 148d Bundes-Verfassungsgesetz bringt eine Ausweitung der Rechte und Möglichkeiten der Volksanwaltschaft. Es ist tatsächlich sinnvoll und zweckmäßig, daß sich auch die Länderkammer, der Bundesrat, mit Anregungen der Volksanwaltschaft auseinandersetzt. Dort ist die Anwesenheit der Volksanwaltschaft vorgesehen, ausgestattet mit dem Recht, das Wort zu ergreifen. Diese Erweiterung der parlamentarischen Möglichkeiten des Aktionsbereiches der Volksanwaltschaft ist darin begründet, daß die Volksanwaltschaft auch als Landesvolksanwaltschaft zuständig ist, außer in den westlichen Bundesländern Tirol und Vorarlberg.

In diesem Zusammenhang möchte ich einige kritische Anmerkungen zum Antrag 272/A der Grünen anbringen, wonach der Volksanwaltschaft die Möglichkeit eröffnet werden soll, Gesetzesanträge im Nationalrat einzubringen und gewissermaßen – wie es hier formuliert ist – den Nationalrat zu zwingen, sich mit Anregungen der Volksanwaltschaft auseinanderzusetzen. Ich halte das demokratiepolitisch für einen völlig falschen Weg. Gesetzesanträge nach der Bundesverfassung bringt das Volk ein, bringen die Abgeordneten, die Bundesregierung und der Bundesrat ein. Wenn Gesetzesanträge durch ein Organ des Nationalrates – wie eben die Volksanwaltschaft – eingebracht würden, dann hätte das zur Folge, daß ein Organ des Nationalrates den Nationalrat zu etwas zwingen würde. Ich glaube, das ist eine verkehrte Welt. Kollegin Stoisits hat etwas enttäuscht im Verfassungsausschuß gemeint: Na ja, wenn ihr die Volksanwaltschaft nicht ernst nehmt, dann schafft sie eben ab!

Dazu möchte ich folgendes anmerken: Erstens nehme ich die Volksanwaltschaft ernst. Zweitens: Nicht jede Institution in Österreich, die man ernst nimmt, soll auch Gesetzesanträge stellen können. Und im übrigen geht es heute nicht um die Abschaffung der Volksanwaltschaft, sondern um eine Ausweitung ihrer Rechte und eine Verbesserung der Möglichkeiten. Ich meine auch, Frau Kollegin, man tut der Volksanwaltschaft nichts Gutes, wenn man sie mit dem Recht, Gesetzesanträge zu stellen, ausstatten würde. Denn die Volksanwaltschaft befände sich sehr schnell in einem Dilemma.

Zum einen gäbe es Klagen gegen Bürokratie, zu viele Gesetze, Gesetzesflut und Bürgerfeindlichkeit, und zum anderen stehen im Bericht 1996, der Ihnen dieser Tage zugegangen ist, seitenlang Vorschläge für neue Gesetze. Das wäre ein Dilemma, mit dem die Volksanwaltschaft gar nicht umgehen könnte. Es ist bezeichnend, daß sich dies die Volksanwaltschaft selbst in ihren Vorschlägen nicht wünscht. Dieses Begehren fehlt ja dort. Ich bitte um Vorsicht und Augenmaß. Man kann Institutionen auch schaden, wenn man den Aufgabenkreis zu umfangreich anlegt. Das ist ein Bärendienst, der hier von den Grünen der Volksanwaltschaft erwiesen wird.

Apropos Aufgabenkreis. Ich bin der Ansicht, daß man auch gut überlegen sollte, ob man zum Beispiel Fonds, Stiftungen und Anstalten in die Zuständigkeit einbindet, wie es der Antrag des Liberalen Forums, des Kollegen Barmüller vorsieht. Bitte schon nachdenken! Das bedeutet mehr Personal und mehr Kosten. Was ist mit dem Spargedanken? Ich kann auch den Ehrgeiz im Antrag des Liberalen Forums 383/A nicht verstehen, warum man die Volksanwaltschaft, die etwas ganz anderes ist als der Rechnungshof, mit gleichen Rechten ausstatten will.

Grundsätzlich möchte ich seitens der Sozialdemokratie sagen: Man kann jederzeit über gut überlegte Reformen und Verbesserungen diskutieren, auch im Rahmen einer größeren Veranstaltung. Das ist überhaupt kein Problem. Aber bitte mit Augenmaß und mit Überblick! (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)


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