Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 90

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den Antrag 99/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Ausrüstungsvorschriften von Fahrrädern,

den Antrag 122/A der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967), BGBl. Nr. 267/1967, geändert wird (KFG-Novelle 1996),

den Antrag 138/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Einführung der 0,5-Promille-Grenze und Licht am Tag,

den Antrag 139/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend generelles Tempolimit 80/100,

den Antrag 197/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Legalisierung der Benützung der Straßenfahrbahn durch Inline-Skater und Aufhebung der Radwegebenützungspflicht,

den Antrag 348/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit auf heimischen Straßen,

den Antrag 396/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf Einsatzfahrzeuge,

den Antrag 410/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, und

den Antrag 492/A der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden (823 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Es wurde zu keinem Verhandlungsgegenstand eine Berichterstattung vorgeschlagen, daher können wir gleich in die Beratungen eingehen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Rosenstingl. Er hat das Wort.

14.02

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach langen Verhandlungen besprechen wir nun das sogenannte Sicherheitspaket im Verkehr. Es beinhaltet zwar einige Regelungen, die sinnvoll sind, die aber unserer Meinung nach früher hätten kommen sollen. Einige andere wichtige Punkte sind leider in diesem Paket nicht enthalten.

Ich möchte mich jetzt nur mit einigen Teilen dieses Paketes beschäftigen, da man in dieser kurzen Redezeit natürlich nicht alles anschneiden kann und meine Kollegen auf andere Teile eingehen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders wichtig und für mich und für meine Fraktion unverständlich ist die Regelung "Mopedführerschein ab 15 Jahren". Mir ist durchaus bewußt, daß besonders in weiten Kreisen der ländlichen Bevölkerung der Wunsch gehegt wird, einen Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren machen zu können, weil man in gewissen Gegenden Österreichs mit öffentlichen Verkehrsverbindungen nicht überall hinkommen kann. Es wäre aber sinnvoller, würde sich die Regierungskoalition stärker mit dem Nahverkehr beschäftigen, da dadurch diesem Problem Abhilfe geschaffen werden könnte. (Abg. Auer: Darf ich einen Zwischenruf machen? Eine Frage nur! – Abg. Dr. Krüger: Die Fragestunde war schon!)

Die nunmehrige Lösung ist nicht sinnvoll. Bei der Herabsetzung des Alters für eine Lenkerberechtigung darf man doch nicht nach den Erfordernissen des Regionalverkehrs entscheiden, sondern man muß sich die grundsätzliche Frage stellen, ob ein Jugendlicher ab einem gewissen


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