Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 138

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Diskussion über eine umfassende Pensionsreform. Nicht zuletzt bestätigt die immer wieder zitierte Rürup-Studie eindrucksvoll den von der Volkspartei seit langem angenommenen Handlungsbedarf. Herr Kollege Ofner und Herr Kollege Öllinger! Wir von der Volkspartei mußten unsere Meinung seit dem Jahr 1995 nicht ändern. (Beifall des Abg. Dr. Feurstein. ) Ich bedanke mich für die tatkräftige Unterstützung von seiten meiner nur teilweise anwesenden Fraktion. (Beifall bei der ÖVP.)

Dabei geht es uns nicht um ein vordergründiges, kurzfristiges Stopfen von Budgetlöchern, sondern um eine mittel- und langfristige Sicherung unseres Pensionssystems im Sinne des Generationenvertrages. Um dieses Pensionssystem werden wir mit Recht in der Welt beneidet (Abg. Ing. Reichhold: Schlechter Vertrag!), und eine IMAS-Umfrage vom Juni zeigt auch, daß die Österreicher sich durchaus bewußt sind, daß wir ein sehr gutes System haben. Trotzdem müssen wir jetzt tätig werden. Die Zeit drängt – das gebe ich zu –, nicht um das bewährte System über den Haufen zu werfen, sondern um der Jugend eine Perspektive zu eröffnen und zu erhalten. Auch die heute 20- bis 40jährigen haben Anspruch auf die Berechenbarkeit des Systems. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wissen auch, daß viele durch die laufende Diskussion verunsichert sind. Der heutige Antrag der Freiheitlichen Partei – ich habe zumindest diesen Eindruck – will nichts anderes, als aus dieser Verunsicherung politisches Kleingeld zu schlagen. Aber wie so oft: Sie laufen auch mit diesem Antrag den Realitäten hinterher!

Wir von der Volkspartei haben wiederholt klargemacht, daß wir für eine Kürzung der bestehenden Pensionen nicht zu haben sind! (Beifall bei der ÖVP.)

Es müßte eigentlich in einem Rechtsstaat klar sein, daß sich jemand darauf verlassen kann – wenn er einen positiven, einen rechtskräftigen Bescheid hat –, daß das, was im Bescheid steht, auch in Zukunft gilt. Und es ist schon sehr sonderbar, wenn Sie hier glauben machen wollen, daß nur irgend jemand im Hohen Haus die Meinung vertritt, daß dem nicht so sein sollte. Aber wie so oft, Herr Kollege Ofner: Sie machen Politik mit der Angst, und da möchten wir nicht dabeisein! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Ofner: Einen Zwischenruf!)  – Einen Zwischenruf. (Abg. Dr. Ofner: Durch eine gesetzliche Änderung können auch Bescheide kassierbar werden!)

Wenn Sie irgend jemandem in diesem Hohen Haus unterstellen, daß er die Rechtssicherheit dadurch unterhöhlt, daß er durch eine gesetzliche Änderung einen bestehenden Bescheid außer Kraft setzt, wenn das Ihr Gedankengut ist, dann soll es so sein (Abg. Dr. Ofner: Möglich ist es!)  – unser Gedankengut ist das nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. )

Wir wissen aber auch, daß das Pensionssystem nur dann gesichert sein kann, wenn das Beschäftigungsniveau entsprechend hoch bleibt und gehalten werden kann. Kollabiert das Beschäftigungssystem, so kollabiert auch das Pensionssystem, lesen wir bei Professor Rürup. Nur eine prosperierende Wirtschaft ist der Garant für unsere soziale Absicherung, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Deshalb lehnen wir von der Volkspartei jede Beitragserhöhung ab (Beifall bei der ÖVP), denn höhere Beiträge führen zu höheren Lohnnebenkosten, sie gefährden Arbeitsplätze, und sie gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich. Neue Belastungen können daher niemals die Lösung des Problems sein!

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch kurz auf eine Debatte eingehen, die sich mit dem unterschiedlichen Deckungsgrad der verschiedenen Systeme beschäftigt hat. Für die Gewerbliche Sozialversicherung sei darauf verwiesen, daß jeder Selbständige, bevor er in die Selbständigkeit eintritt, viele Jahre unselbständig tätig war, daß er im unselbständigen System seine Beiträge bezahlt hat und daß diese Beiträge den unselbständigen Versicherungen erhalten bleiben. Die Leistung erbringt nur die Gewerbliche Sozialversicherung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, es widerspricht der sozialen Fairneß, wenn man die Unterdeckung einzelner Systeme nur diesen allein zurechnen würde. Die Sozialversicherung verlangt auch eine


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