Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 162

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Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesen unseren Anträgen.

Abschließend, Herr Kollege Parnigoni: Setzen Sie endlich Maßnahmen, die die Sicherheitsexekutive unterstützen, damit sie den bestehenden Anforderungen entsprechen kann und die Gesetze, die es in diesem Bereich gibt, auch vollziehen kann! Setzen Sie endlich Maßnahmen, die zur Verkehrssicherheit wirklich beitragen, und machen Sie keine Alibi-Gesetzgebung wie die Einführung der 0,5-Promille-Grenze! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Lafer hat drei Anträge eingebracht und vorgetragen, zwei Abänderungsanträge und einen Entschließungsantrag. Alle drei Anträge sind der Geschäftsordnung gemäß ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung mit einbezogen.

Es hat sich jetzt Herr Abgeordneter Parnigoni zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen.

18.52

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lafer hat behauptet, ich hätte in der Ausschußsitzung gesagt: Führen wir die 0,5-Promille-Grenze ein, kontrollieren werden wir sie ohnehin nicht! (Abg. Rosenstingl: Das stimmt!) Das ist eine Unwahrheit, und ich weise diese Unterstellung zurück. (Abg. Rosenstingl: Das stimmt!)

Tatsache ist aber, Kollege Lafer, daß es wirklich keinen Unterschied macht, ob die Exekutive, wenn sie einen Fahrzeuglenker aufhält, kontrolliert, ob dieser 0,5 oder 0,8 Promille hat, und zwar von der Tätigkeit her. (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Ihr Argument stimmt also wirklich nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Jetzt hat er es auch noch zugegeben!)

18.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr hat sich Herr Bundesminister Dr. Einem zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

18.53

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte vorneweg eine Anmerkung zu der Rede des Herrn Abgeordneten Lafer machen, der darauf hingewiesen hat, daß in den vergangenen Jahren die Zahl der Exekutivbediensteten immer weiter gesenkt worden ist.

Es ist zwar richtig, daß auch im Bereich der Exekutive Sparmaßnahmen stattgefunden haben, aber man sollte auch dazusagen, daß die Bestimmungen des § 100 Straßenverkehrsordnung dazu geführt haben, daß es im Bereich der Verkehrsabteilungen zu einer Aufstockung des Personalstands gekommen ist beziehungsweise zu einer Erhöhung der Zahl jener Exekutivbediensteten, die mit Verkehrskontrollen befaßt sind.

Ich sage das deshalb hier mit aller Deutlichkeit, weil ich mich durchaus noch daran erinnern kann, wer jene waren, die immer wieder darauf hingewiesen haben, daß wir doch nicht unbescholtene Bürger auf der Straße terrorisieren, sondern lieber Verbrecher fangen gehen sollten. Ich bekenne mich in vollem Umfang dazu, daß wir in diesem Staat Straftaten aufklären müssen, und ich habe mich zu diesem Grundsatz schon bekannt, als ich noch Innenminister war. Allerdings sollten wir konsequent sein in dem, was wir sagen. Wir sollten nicht an den Tagen, an denen wir gegen 0,5 Promille sind, sagen, es soll besser kontrolliert werden, damit wir für 0,8 Promille sein können, und an den übrigen Tagen sagen: Die Exekutive soll sich gefälligst nicht um die Autofahrer kümmern, das sind unbescholtene Bürger, mögen sie auch gelegentlich ein Gläschen zuviel getrunken haben, sie soll lieber Verbrecher fangen gehen! Entweder – oder, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Motter. )


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