Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 165

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zum Führerscheinbesitz für die Bürger und somit für die Führerscheinbesitzer verständlicher und transparenter.

Ein sehr wichtiger Punkt und gerade für den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, daß von nun an Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr eine Lenkerberechtigung erhalten können, den sogenannten Mopedausweis. Selbstverständlich sind dafür gewisse Voraussetzungen notwendig, so etwa die Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder die Bestätigung der Schule oder des Lehrherren, wenn kein adäquates öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, damit der Schüler oder der Lehrling rechtzeitig entweder zur Bahn oder zur Lehrstelle kommen kann. Eine weitere Voraussetzung ist natürlich, daß der Lenker über ausreichende theoretische Kenntnis verfügt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Jugend wird uns diese Maßnahme danken.

Nun zur Diskussion über die Promillegrenze. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meiner Meinung nach geht diese Diskussion am grundsätzlichen Problem vorbei. Faktum ist, daß 94 Prozent der Unfälle mit Alkohol am Steuer jenseits der 0,8-Promille-Grenze liegen, sie liegen im Durchschnitt bei 1,2 oder 1,4 Promille. Unser Verkehrssprecher, Abgeordneter Kollege Kukacka, hat deutlich darauf hingewiesen, wo die Risikogruppen liegen. Es gibt drei Risikogruppen: Das sind die jugendlichen Autolenker, die Drogen konsumierenden und die alkoholisierten Lenker, und zwar alkoholisierte Lenker mit weit mehr als 0,8 Promille. Der von der ÖVP initiierte Abänderungsantrag, der schlußendlich auch vom Koalitionspartner mitgetragen wurde, zielt genau auf diese erwähnten Risikogruppen. Bei entsprechender Überwachung dieser geforderten Maßnahmen sollte es auch gelingen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Unfallhäufigkeit gerade bei diesen angeführten Risikogruppen zu reduzieren.

Ich verstehe, wie bereits gesagt, die Diskussion über die Frage, ob die Promillegrenze bei 0,5 oder 0,8 Promille fixiert werden soll, nicht, und ich plädiere daher für die Beibehaltung der 0,8-Promille-Grenze. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Motter vor. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.08

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die morgige Ausgabe der "Kronen-Zeitung" vor Augen halte (die Rednerin hält eine "Kronen-Zeitung" in die Höhe), so kann ich sagen, daß wir, die wir für 0,5 Promille eintreten – und auch ich trete dafür ein –, bereits gewonnen haben. Ich lese da: "Dramatik und Emotionen bei namentlicher Kampfabstimmung im Parlament". Ja, meine Damen und Herren, werden wir doch dieser seriösen Berichterstattung gerecht und führen es so ein! (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber nun, meine Damen und Herren, zum Ernst der Sache. Die Senkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille wird von mir absolut begrüßt. Für mich ist es keine Alibilösung, wie Herr Abgeordneter Kukacka uns heute weismachen wollte, als er meinte, daß wir hier eine Alibihandlung durchführen.

Es ist hinlänglich bekannt – und einige meiner Vorredner nahmen bereits darauf Bezug; insbesondere danke ich Ihnen, Herr Bundesminister –, daß bereits bei einem Blutalkohol von 0,5 Promille das Unfallrisiko auf das Doppelte ansteigt, bei 0,8 Promille sogar auf das Vierfache.

Meine Damen und Herren! Jedes Unfallopfer, das durch ein Herabsetzen des Promillewertes vermieden werden kann, ist für mich und für uns Liberale Grund genug, sich dafür einzusetzen, daß die 0,8-Promille-Grenze gesenkt wird. (Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Neben diesem wichtigen Grund bin ich auch davon überzeugt, daß durch Initiativen des Gesetzgebers durchaus auch eine Bewußtseinsbildung in der Öffentlichkeit in Gang gesetzt werden


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