Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 188

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Kollegen Khol nach seiner Wortmeldung das Wort erteilt. Unverkennbar habe ich mich mehrfach zu Wort gemeldet. Bei mir haben Sie diese Wortmeldung ostentativ und nachhaltig übersehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich zu dem, was Herr Abgeordneter Khol gesagt hat, eines feststellen: Geschäftsordnungsmäßig ist klar, daß es eine geheime Abstimmung dann zu geben hat, wenn sie vom Plenum des Nationalrates beschlossen wird. Geschäftsordnungsmäßig ist ebenso klar, daß 20 Abgeordnete das Recht haben, eine namentliche Abstimmung zu verlangen, und wenn sie dies tun, daß dann selbstverständlicherweise die Namentliche nach den Regeln der Geschäftsordnung vorgeht.

Daher ist es kein besonderes Problem, wenn debattiert werden soll. Nur das, was hier in diesem Zusammenhang als Gegenstand der Debatte bezeichnet wurde, ist in meinen Augen weit jenseits der Geschäftsbehandlung. Hier wird nämlich von Klubzwang gesprochen, und ich frage Sie, Herr Präsident, was eine namentliche Abstimmung mit einer Geschäftsbehandlung zu tun hat. (Abg. Mag. Stadler: Das ist Debatte! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Das ist in Wirklichkeit die Problematik, daß hier nämlich Politik auf der Geschäftsordnungsbasis über den Präsidenten hinweg gemacht werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)

20.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Kollege Kostelka! Ich habe die Ausführungen des Herrn Klubobmannes Khol als ein Motiv für seinen Antrag verstanden, aber nicht als Inhalt des Antrags.

Weiters ist zur Geschäftsbehandlung Frau Abgeordnete Dr. Schmidt gemeldet.

20.50

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum) (zur Geschäftsbehandlung): Darf ich vielleicht auch das Mikrophon bekommen? Ich bedanke mich. Das funktioniert wenigstens. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wieso? Hat es bei Ihnen nicht funktioniert?)

Wenn Sie sich den § 59 anschauen, Herr Präsident, werden Sie erkennen, daß über eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung keine Debatte zu führen ist. Ich ersuche Sie daher, bevor Sie eine solche Entscheidung treffen, sich den § 59 anzuschauen. Im § 59 steht nämlich, daß Anträge zur Geschäftsbehandlung zwar nicht schriftlich überreicht werden müssen. "Sie bedürfen keiner Unterstützung und werden" – und dann heißt es, ich lese es Ihnen gerne vor –, "sofern der Nationalrat nicht gemäß Abs. 3 die Durchführung einer Debatte beschließt, ... zur Abstimmung gebracht."

Das heißt, der Abs. 3 stellt darauf ab, daß ein Antrag zur Geschäftsbehandlung gestellt wird. Herr Abgeordneter Khol hat ausdrücklich gesagt, daß er keinen Antrag stellt, sondern daß er eine Wortmeldung macht. (Widerspruch bei der ÖVP.) Er hat noch dazu qualifiziert und selbst gesagt, daß nicht einmal das Verlangen auf Einberufung einer Präsidiale ein geschäftsordnungskonformer Antrag zur Geschäftsbehandlung wäre, sondern eine Anregung, wie Sie wissen. Auch Abgeordneter Khol weiß das, und daher hat er dies gar nicht als Antrag formuliert.

Über Wortmeldungen zur Geschäftsordnung können keine Debatten abgehalten werden, aber ich melde mich und halte es für mehr als bemerkenswert, wenn ein Klubobmann einer Fraktion die Auslegung der Geschäftsordnung als unzulässig darstellt und meint, daß über eine namentliche Abstimmung Klubzwang ausgeübt werden könnte. Ich halte das für eine bemerkenswerte Interpretation der Geschäftsordnung. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zur Geschäftsbehandlung gemeldet ist Frau Abgeordnete Petrovic. – Bitte.

20.52

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem § 59 ist keine Möglichkeit zu entnehmen, über die offenbar implizit geäußerte Meinung des Abgeordneten Khol, daß es nicht gerechtfertigt sei, daß


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