Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 213

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tionskosten in absehbarer Zeit ist erforderlich, und ich hoffe, daß die Beschlußfassung über das neue Telekommunikationsgesetz auch die Voraussetzungen dafür schaffen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny. )

23.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr ist Herr Bundesminister Dr. Einem am Wort. – Bitte.

23.57

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich macht mit der Beschlußfassung über den heute zur Diskussion stehenden Entwurf zu einem Telekommunikationsgesetz einen, wie ich meine, relativ großen Schritt in das 21. Jahrhundert. Dieser Schritt hat etwas auf sich warten lassen, das ist richtig, aber Schritte dieser Größe wollen auch entsprechend vorbereitet sein.

Im Vorfeld der Gesetzwerdung waren zahllose Diskussionen im Gange, waren zahlreiche Forderungen zu hören, gab es auch immer wieder Kritik. Heute kann ich Ihnen sagen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Schutzgesetz für Monopolinteressen, wie Abgeordneter Prinzhorn gemeint hat, es ist zugleich auch kein blindwütiges Instrument der Zerstörung. Dieser Gesetzentwurf eröffnet die Chance zu einer flächendeckenden Nutzung und Verknüpfung höchst leistungsfähiger Kommunikationsnetze und respektiert dabei das bisherige Investitionsverhalten und daher auch Eigentümerinteressen.

Unser Ziel war – und das ist maßgeblich für die umfassenden Vorarbeiten – die Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur für das 21. Jahrhundert zu preiswerten Bedingungen. Es geht um Österreichs Chancen in der Informations- und Kommunikationsgesellschaft, es geht um die Chancen der vielen großen und kleinen Betriebe in Österreich, und es geht um die Chancen der Schulen, der Hochschulen, der Forschungseinrichtungen. Es geht insgesamt um die Chancen der Menschen in diesem Lande.

Ich möchte Sie zu dieser späten Stunde nicht mit Details langweilen, ich möchte allerdings darauf hinweisen, daß wir meines Erachtens eine geradezu vorbildliche Regelung für die neue Regulierungsbehörde geschaffen haben, eine GesmbH mit allen Kosten- und Flexibilitätsvorteilen gegenüber der unmittelbar staatlichen Verwaltung und eine Kommission mit richterlicher Unabhängigkeit für die Entscheidung grundrechtssensibler Sachverhalte.

Das kann auch Vorbild für noch anstehende Regelungen sein, wie sie etwa im Bereich der Liberalisierung der Energiewirtschaft noch kommen müssen.

Lassen Sie mich auch ein Wort zur gleichzeitigen Beschlußfassung über das Poststrukturgesetz sagen. Worum es bei diesen beiden Materien geht, ist, die PTA marktfähig zu machen. Das heißt aber auch, daß wir Rahmenbedingungen zu schaffen haben, in denen sich die PTA dem Wettbewerb auch tatsächlich stellen kann.

Im europäischen Kontext ist Österreich mit dem heutigen Schritt in die Spitzengruppe jener Staaten aufgerückt, die die EU-Konzeption für eine Liberalisierung der Telekommunikation umgesetzt haben.

Das dem Telekom-Gesetz zugrunde liegende Konzept – um noch eine Spezialfrage anzusprechen – der Universaldienste und der besonderen Versorgungsaufgaben erlaubt eine flexible Weiterentwicklung. Wir – das möchte ich heute deutlich machen – streben eine offensive Weiterentwicklung an, denn es geht darum, den Menschen in Österreich optimale Chancen im Wettbewerb zu bieten, es geht darum, die Einrichtungen der Aus- und Fortbildung, der Forschung, aber auch jene der Gesundheit oder der sozialen Sicherung miteinander zu vernetzen und die Nutzung von Internet soweit wie möglich zu öffnen.

Wir sind der Überzeugung, daß das in dieser Hinsicht vorbildliche US-amerikanische Universaldienstkonzept eine große Chance darstellt, Forschung und Entwicklung massiv zu fördern, ohne


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