Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 230

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. 6 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

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Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Ein kurzes Wort zur späten Stunde zum Studienförderungsgesetz. (Abg. Dr. Fuhrmann: Zur frühen Stunde!) Schon im Ausschuß, Herr Bundesminister, haben wir Sie darauf aufmerksam gemacht, daß es nicht zutreffend sein kann, dieses Studienförderungsgesetz mit einer Abdeckung der Terminologie zum beschlossenen Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz zu begründen. Das vorgenommene Nachziehen der Schadensbegrenzung geht von völlig falschen Voraussetzungen aus und trifft auch nicht den Kern des Problems.

Die Terminologie anzugleichen, indem Sie etwa für Ferien, wie es hier in Ihrem Abänderungsantrag heißt, die Zeit von 26. Juni bis 30. September vorsehen, trifft das Problem deshalb nicht, weil der Markt den Studierenden ganz andere Zeiten und ganz andere Möglichkeiten bietet, etwa verlängerte Wochenenden, die Osterzeit, die Zeit um Weihnachten. Und wie ich Ihnen schon im Ausschuß nachweisen durfte, sind die Studierenden an der Montanuniversität Leoben veranlaßt, im Monat April ihre Praktika durchaus auch gegen Entgelt zu absolvieren. Die ursprüngliche Variante hat diese Möglichkeit ausgeschlossen.

Sie waren aber insofern lernfähig, als der Abänderungsantrag diese Möglichkeit nunmehr einschließt, aber er hat die terminologischen Ansprüche des AHStG nicht berücksichtigt, denn dort ist von Hauptferien oder Ferien insgesamt nicht die Rede. Sie werden sich also wohl oder übel doch unserem Abänderungsantrag anschließen müssen, denn die Lehrveranstaltungszeit und die lehrveranstaltungsfreie Zeit sind die einzigen beiden gegenübergestellten Zeiten, in die ein Studienjahr geteilt ist. Daher trifft auch der Abänderungsantrag das Problem nicht. Warum gehen Sie nicht den Weg, diesen Antrag, den wir Ihnen in den Mund gelegt haben, zu unterstützen? (Abg. Dr. Lukesch: Auf Ihre Mundspende können wir verzichten!) Ihn nur deshalb abzulehnen, weil er von uns stammt, kann doch nicht ausreichen.

Herr Kollege Lukesch! Sie wissen ganz genau, daß das UniStG eine Lehrveranstaltungszeit, die genau nach Wochen definiert ist, und eine lehrveranstaltungsfreie Zeit im Jahr vorsieht. Wenn man also den Studierenden, die ein Praktikum machen sollen – und auch das sieht dieses Gesetz vor –, die Möglichkeit dazu einräumt, dann kann man doch nicht mit dieser nicht näher definierten Ferienordnung die Sache in den Griff bekommen.

Ich ersuche Sie daher noch einmal, dem von Kollegen Graf eingebrachten Abänderungsantrag der Sache zuliebe zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zweifellos bringt das Studienförderungsgesetz – das merkt man schon daran, daß es mehr kostet – für einige Studierende Verbesserungen. Das ist gut so. Ich habe Ihnen schon im Ausschuß nachzuweisen versucht, Herr Bundesminister – und unterschätzen Sie diese Zahlen nicht –, daß sich nur mehr knapp 25 Prozent der Studierenden in Österreich ausschließlich und unmittelbar dem Studium zuwenden können. Mehr als 75 Prozent haben bereits Teilarbeit oder Vollarbeit notwendig, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn Sie uns im Ausschuß – unserer Meinung nach mit Sarkasmus – mitgeteilt haben, daß die Studenten deshalb arbeiten, damit sie sich mehr leisten können, dann trifft diese Aussage das Problem wahrlich nicht.

Zu einer Diskriminierung kommt es in dieser Novelle auch für die Dreißig- bis Fünfunddreißigjährigen, die bisher in den Genuß eines Stipendiums kommen konnten. Sie öffneten vor zwei Wochen über den zweiten Bildungsweg auch diesem Personenkreis zu Recht die Universitäten; ihn jetzt aber von Stipendien auszuschließen, ist jedenfalls nicht gerecht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Schon besser gefallen uns hier die Abänderungsanträge des Liberalen Forums, sowohl die Studienförderung als auch die Pädak-Problematik betreffend. Wir werden beiden Anträgen zu


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