Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 92

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Erstens muß ich Ihnen sagen, daß Ihnen der Lauschangriff, wenn es nicht organisierte Kriminalität ist – und dann brauchen Sie einen Verdacht ... (Abg. Dr. Fekter: Nur von dieser organisierten Kriminalität habe ich gesprochen! Nur von dieser!)

Dann, Frau Kollegin Fekter, frage ich Sie, wieso Sie ein Gesetz beschließen wollen, wenn Sie doch zumindest sagen ... (Abg. Dr. Fekter: Ich habe erklärt, daß der "kleine" Autodieb für dieses Argument nicht in Frage kommt!) – Lassen Sie mich ausreden, Sie kommen ohnehin nach mir dran. (Abg. Dr. Khol: Falsche Behauptungen muß man sofort berichtigen!)

Sie haben hier ein Gesetz vorgelegt, in dem steht, daß jedenfalls ein Verdacht gegen eine Person vorhanden sein muß, und zwar ein dringender Verdacht, eine bestimmte Straftat begangen zu haben, und zwar eine Straftat, die entweder mit einer Freiheitsstrafe über zehn Jahren bedroht ist oder dem organisierten Verbrechen zuzuordnen ist. Das heißt, Sie brauchen eine konkrete Person. Und das, Frau Kollegin Fekter, haben Sie nicht, wenn Sie ein Auto irgendwo auf die Mariahilfer Straße hinstellen und warten, daß einer kommt und es stiehlt. Das heißt, die Voraussetzungen von Ihrer Vorlage für jenen Lauschangriff, von dem Sie sprechen, sind gar nicht gegeben. (Abg. Dr. Fekter: Für den "kleinen" Autodieb nicht, aber für die dahinterstehende organisierte Kriminalität schon!)

Es ist daher ein Argument, das die Bevölkerung in die Irre führt. Was wir hingegen jetzt schon haben – das ist auch gut und sinnvoll so –, sind die Sonden, die man an einem solchen Fahrzeug anbringen kann, um dann, wenn es geklaut wird – das kann man durchaus provozieren –, den Weg zurück- oder weiterverfolgen zu können. (Zwischenruf des Abg. Kiss. ) Das haben wir schon! Mit dem Lauschangriff können Sie nicht mehr auch nur einen Schritt weiterkommen; es ist noch dazu eine Irreführung in der Argumentation. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Zweites Argument, das Sie bringen: Sie sagen, wenn man irgendwo Haschisch beschlagnahmt, dann muß man es demjenigen nicht sagen, bei dem man es gefunden hat, sondern man verwanzt das, und dann kommt man an die Verbrecherbanden heran. (Abg. Dr. Fekter: Von Beschlagnahme habe ich nicht gesprochen! Von Beschlagnahme habe ich nicht gesprochen!)

Wie sonst wollen Sie denn dazukommen? – Wenn Sie es finden, dann pflanzen Sie dort eine Wanze ein – was Sie jetzt schon tun können, was auch sinnvollerweise schon geschieht, wenn das überhaupt gelingt! Da ist eine Sonde anzubringen, und das ist auch das, was der Verhältnismäßigkeit entspricht. Das heißt, Sie brauchen auch zur Verfolgung dieser Straftat keinen Lauschangriff. Auch das ist eine Irreführung der Argumentation. (Abg. Kiss: Nein, Sie führen in die Irre mit Ihrer Argumentation, weil die meisten Beispiele nicht stimmen, die Sie vorbringen!)

Nächstes Beispiel. Das läßt natürlich die Emotionen hochgehen, auch meine, denn wir sind uns hoffentlich alle hier einig darüber, daß es zu den widerlichsten Verbrechen gehört, Kinderpornographie in Umlauf zu bringen. Überhaupt ist die Kinderpornographie eines der widerlichsten Kriminalitätstatbilder. Darin sind wir uns alle einig. Aber auch da kommen Sie mit einem Lauschangriff nicht heran, denn Sie kennen genau den Strafrahmen. Da geht es nicht um die organisierte Kriminalität, sondern Sie reden davon, daß irgend jemand die jungen Leute zu sich in die Wohnung holt. Wir haben einen Strafrahmen von drei Jahren, Sie können daher den Lauschangriff nicht einmal anwenden! (Abg. Dr. Fekter: Wir haben ganze Kinderpornoringe gehabt, die international tätig waren!) Das heißt, arbeiten Sie doch nicht mit derartigen Argumentationen, die einfach der Sache nicht gerecht werden. Es ist nicht wahr!

Was Sie hingegen tun – jetzt komme ich zur Videofalle –, ist, daß Sie die Videofalle ermöglichen, und zwar ohne Untergrenze im Hinblick auf den Straftatbestand. Das heißt, Sie ermöglichen, daß bei einem Zeitungsständer eine Videokamera installiert wird, Sie ermöglichen, daß in Kaffeehäusern, an den vielzitierten Stammtischen Videokameras installiert werden. Das ermöglichen Sie, weil Sie nicht einmal definieren, welcher Strafrahmen vorgesehen wäre. (Abg. Kiss: Wovon reden Sie denn überhaupt? Sie wissen nicht einmal, wovon Sie reden!)

Das ist einfach möglich, und dann kommen Sie, Frau Fekter, und sagen: Das ist deswegen notwendig, weil sonst doch die Banken und die Kaufhäuser ihre Videokameras nicht haben


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