Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 141

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regierung auffordern wollten – das war der Inhalt des Entschließungsantrages –, diesen zu Unrecht empfangenen Betrag rückzuführen.

Es war damals niemand anderer als Herr Abgeordneter Wallner, der ans Rednerpult getreten ist und eine Information des Bundesministeriums für Finanzen an uns weitergegeben hat. Er hat gesagt, daß die Koalitionsparteien diesem Entschließungsantrag auf Rückführung der illegal ausgezahlten Gelder nicht zustimmen würden, weil das nämlich schon rückabgewickelt werde. Er hat sich dabei auf eine Information des Bundesministeriums für Finanzen bezogen. Und das ist insofern interessant, als im Vergleich zur Anfragebeantwortung, um die es heute hier geht, ein Time lag von sage und schreibe drei Monaten auftritt.

Es war nämlich so, daß zu dem Zeitpunkt, als uns Herr Abgeordneter Wallner gesagt hat, der Antrag sei nicht mehr notwendig, das werde schon rückabgewickelt, in Wahrheit überhaupt kein diesbezüglicher Auftrag bestanden hat. Es gab damals keinen rechtsgültigen Bescheid, daß das rückabgewickelt werden soll. Der diesbezügliche Bescheid wurde nämlich erst am 30. September 1996 erlassen und ist erst am 21. November 1996 rechtskräftig geworden. – Das lesen wir zumindest jetzt und heute in der Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Finanzen.

Neben dem Umstand, daß ich es für problematisch – und zwar problematisch auch für die Regierungsfraktionen – halte, daß ein Abgeordneter, namentlich der Abgeordnete Wallner, wenn auch gutgläubig, falsche Informationen aufgrund einer Information durch das Bundesministerium für Finanzen hier ans Haus weitergibt, verstehe ich nicht, meine Damen und Herren, daß es noch immer nicht möglich war, diesen gesetzwidrigen Zustand zu beenden. Denn es kann doch nicht so sein, daß hier Gesetze beschlossen werden, die die Republik Österreich letztlich selbst nicht beachten will und offenbar über Jahre hinweg nicht beachtet. Es geht darum, daß schon im Jahr 1990 von seiten des Landes Oberösterreich das erste Mal diesbezüglich Beanstandungen gemacht worden sind, aber dieser rechtswidrige Zustand bis heute nicht abgestellt worden ist.

Mich würde daher interessieren, wie es denn dazu kommen kann – und vielleicht kann uns das trotz allem der Herr Bundesminister für Finanzen Edlinger heute sagen, wiewohl sein Vorgänger Klima wohl besser Auskunft geben könnte –, daß man hier im Hause, wenn man einen konkreten Fall aufgreift, falsch informiert wird darüber, was der tatsächliche Stand der rechtlichen Abläufe in der betreffenden Sache ist.

Noch einmal: Es geht um die Umsetzung einer Kritik des Rechnungshofes, um die Rückabwicklung von illegal ausgezahlten Geldern, die der gemeinnützigen Wohnbauwirtschaft entzogen worden sind, und ich meine, daß das kein Einzelfall ist, sondern bloß die Spitze eines Eisberges.

Insbesondere stimmt uns nachdenklich, Herr Bundesminister, daß in Ihrer Anfragebeantwortung davon gesprochen wird, daß die Gespräche mit dem Land Oberösterreich über die Rückführungsmodalitäten derzeit im Gange sind. Wenn ich richtig informiert bin, hat die Republik Österreich Geld von der gemeinnützigen Wohnbauwirtschaft illegal bekommen – cash ausgezahlt, überwiesen –, und ich verstehe nicht, warum es noch Verhandlungen gibt, wie das rückabzuwickeln ist. Ich glaube, die einfachste Lösung wäre wohl, jene 103 Millionen Schilling zuzüglich der Zinsen an die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft rückzuüberweisen, sie damit wieder dem gemeinnützigen Wohnbau zuzuführen und nicht dafür zu verwenden, Budgets zu schönen. Das ist ein falscher Weg! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir sind bei der Anfragebeantwortung vor allem deshalb stutzig geworden, Herr Bundesminister, weil Sie auf die Frage 3, in der wir wissen wollen, welche anderen Fälle Ihnen diesbezüglich bekannt sind, antworten: Nach meinen Informationen sind im Bundesministerium für Finanzen keine ähnlichen Fälle von zu Unrecht an die Republik Österreich ausgeschütteten Dividenden bekannt.

Wenn schon die erste Information, die es hier im Plenum von Ihrem Hause gegeben hat, falsch ist, dann bin ich sehr skeptisch, daß diese Information richtig ist, denn Sie wissen, Herr Bundesminister, daß wir eine zweite Anfrage an Sie eingebracht haben, die die GIWOG betrifft.


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