Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 196

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man auf diese Weise für österreichische Unternehmen auch den europäischen Kapitalmarkt nach Einführung des Euro öffnen. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu prüfen und danke Ihnen schön. In der dritten Lesung werden wir insgesamt zustimmen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stoisits. – Bitte.

21.17

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe noch weniger Zeit, Ihnen den Standpunkt der Grünen zu begründen.

Wir werden diesem Gesetz ebenfalls unsere Zustimmung geben, nicht aber dem Antrag von Herrn Kollegen Schreiner. Ich möchte aber zum Ausdruck bringen, daß sich jetzt niemand der trügerischen Hoffnung hingeben sollte, daß durch dieses Gesetz Insolvenzen aufgrund wirtschaftlich schlechter Situation verhindert werden könnten. Das steht auf einem ganz anderen Blatt geschrieben! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

21.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster gelangt Herr Abgeordneter Trinkl zu Wort. – Bitte.

21.18

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder, der sich zur freien Marktwirtschaft bekennt, wird zugeben, daß auch schwache Unternehmen auf den Markt kommen, die dem Markt nicht gewachsen sind und daher wieder vom Markt verschwinden. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß damit Vermögen vernichtet wird, Arbeitsplätze verlorengehen und auch Gläubiger geschädigt werden. Ich meine trotzdem: Je früher Maßnahmen ergriffen werden, desto größer ist auch die Chance, Unternehmen zu erhalten und zu sanieren. Und gerade das ist der Ansatz dieser Novelle.

Ich möchte die Worte des Herrn Bundesminister jetzt nicht wiederholen, sondern nur kurz erwähnen: Es handelt sich hiebei einerseits um die Zurückdrängung der Abweisungen von Konkursen mangels Masse durch entsprechende Maßnahmen, weil heute tatsächlich Vermögen oft unnötig vernichtet wird und Gläubiger geschädigt werden.

Zweitens soll das Ausgleichsverfahren verbessert werden, indem in Zukunft ein Ausgleichsantrag auch schon möglich sein wird, bevor die Insolvenz eingetreten ist.

Drittens soll das Konkursverfahren nicht ein Begräbnis à la Schreiner werden, sondern das Konkursverfahren soll auch insofern die Chance einer Sanierung in sich bergen, als der Masseverwalter gezwungen wird, binnen 90 Tagen zu prüfen, ob das Unternehmen sanierungswürdig ist. Wenn es sanierungswürdig ist, dann hat er die Sanierung in Form eines Zwangsausgleichsantrages zuzulassen. Wenn das nicht möglich ist, hat er als Ganzes zu verkaufen, und erst wenn das nicht möglich ist, dann sollte er in Teilen liquidieren.

Insgesamt handelt es sich auch hiebei – wie ich meine – um eine Umdrehung in Richtung Erhaltung von Betrieben und Arbeitsplätzen soweit als möglich. Ich weiß, daß auch durch das beste Insolvenzrechtsänderungsgesetz Insolvenzen in Zukunft nicht zur Gänze vermieden werden können. Wir können aber mit einem guten Gesetz dazu beitragen, die Interessen der Gläubiger besser zu wahren, aber vielleicht auch das eine oder andere Unternehmen frühzeitig zu sanieren und damit Existenzen und Arbeitsplätze zu erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

21.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Johann Maier. – Bitte.

21.20

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Insolvenzrechtsänderungsgesetz ist angesichts der gegenwärtigen Problemlage ein notwendiger Schritt und muß daher ausdrücklich begrüßt werden, entgegen den Unkenrufen unserer fundamentalistischen Fraktion, die sich hier rechts befindet. (Abg. Dr. Krüger: Die Fundis sitzen aber anderswo!)


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