Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 228

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Zum ersten Mal finden wir in diesem Gesetz eine genaue Tätigkeitsbeschreibung der Personen, die in den Pflegeberufen arbeiten. Zum ersten Mal wird genau zwischen eigenverantwortlichem Tätigkeitsbereich, mitverantwortlichem Tätigkeitsbereich und interdisziplinärem Tätigkeitsbereich unterschieden. Dieser interdisziplinäre Tätigkeitsbereich kommt besonders dann zum Tragen, wenn es um die extramurale Pflege, um die Pflege im Team und um fachübergreifende Meinungen geht. Das Ziel ist, daß der Patient im Mittelpunkt steht, die Mitglieder des Teams um ihn sind und so eine entsprechende Pflege ermöglicht wird. (Abg. Dr. Khol: Wir alle werden bald Pflege brauchen, wenn Sie noch lange weiterreden!) Das mag sein!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Khol! Der Name des Gesetzes soll nicht nur Symbolkraft haben, das Wort "Gesundheit" soll zum ersten Mal tatsächlich Leitmotiv des Handelns sein und zu Handlungen verpflichten, die die eigene Gesundheit und die der anderen Menschen fördert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein neues Fundament; die in den Pflegeberufen Tätigen werden darauf ein Haus bauen, in dem sich jeder wohl fühlt und aus welchem jeder gestärkt hervorgeht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Abgeordnete Klara Motter hat zuvor zwei Entschließungsanträge vorgelesen. Davon ist der zweitverlesene Entschließungsantrag nicht ordnungsgemäß eingebracht und steht daher nicht in Verhandlung, nur der zuerst vorgelesene Entschließungsantrag, der ein Ersuchen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales enthalten hat, ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Haidlmayr. Sie wird vom Platz aus sprechen. Restredezeit ihres Klubs: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.25

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir können diesem Gesetz erstens schon deshalb nicht zustimmen, weil es bei der Aufhebung der Internatspflicht eigentlich nicht um eine Aufhebung der Internatspflicht geht, sondern um eine Aufhebung der Internatsplätze. Das habe ich hier dokumentiert: Im Burgenland hat man bereits ausgerechnet, daß man sich dadurch 4 Millionen Schilling im Jahr erspart, in Kärnten sind es 12 Millionen Schilling und in Oberösterreich 15 Millionen Schilling. Das heißt: Die Internatsplätze werden auf Null gestellt.

Der zweite Punkt, der meiner Ansicht nach sehr wesentlich ist, ist der Bereich der Dokumentation. Frau Ministerin! Wenn das so umgesetzt wird, wie es in diesem Gesetz steht, dann halte ich das für unheimlich gefährlich. Es ist darin nämlich nicht spezifiziert, was dokumentiert werden darf und was nicht dokumentiert werden darf. Welche Auswüchse das haben kann, Frau Ministerin, kann ich Ihnen zeigen: In Oberösterreich gibt es inzwischen einen Entwurf für die Betreuung und Pflege von behinderten Menschen: Da werden behinderte Menschen zum Beispiel gefragt, ob sie männlich, weiblich oder Zwitter sind, oder sie werden gefragt, ob sie sterilisiert sind. (Abg. Mag. Stadler: Wer ist dort Soziallandesrat? Wahrscheinlich ein Roter!) Weiters werden behinderte Menschen, wenn sie Pflege brauchen, gefragt, welchen IQ sie haben. Außerdem werden sie gefragt, wie sie sich im Sozialverhalten zeigen, ob sie beißen, kratzen, zwicken oder ob sie sexuelle Übergriffe auf das Pflegepersonal oder andere Personen machen.

Meine Damen und Herren! Solche Dokumentationen können sich auch hier wiederfinden, wenn nicht sichergestellt ist, welche Daten dokumentiert werden dürfen und welche Daten nicht dokumentiert werden dürfen. Allein die Tatsache, daß diese Daten speziell im ambulanten Bereich zehn Jahre lang aufgehoben werden, zeigt ganz deutlich, daß wir pflegebedürftigen Menschen gemäß der Regelung in diesem Gesetz schlimmer dran sind als Menschen, die per Rasterfahndung, welche Sie heute beschlossen haben, verfolgt oder beobachtet werden. (Abg. Mag. Stadler: Da haben Sie recht!) Wir haben null Privatleben, über uns kann alles dokumentiert werden – und wir haben keine Chance, irgendwelche rechtlichen Schritte zu unternehmen, beziehungsweise haben wir nicht einmal die Chance, zu wissen, was über uns


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