Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 91

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Schreder, die gemeint hat, Abgeordnete Gredler hätte das Helms-Burton-Gesetz falsch dargestellt. – Das möchte ich insofern zurückweisen, als Martina Gredler klargelegt hat, daß Firmen, wenn sie nach Kuba Waren liefern, mit den USA Schwierigkeiten bekommen, wenn sie Handel mit den USA treiben wollen. Natürlich können die Amerikaner auch nur Druck auf Firmen ausüben, wenn es um Firmenlieferungen auf ihr eigenes Staatsgebiet geht. Das ist der Zusammenhang, um den es geht, und das hat Frau Abgeordnete Martina Gredler richtig dargestellt. Es ist nicht nett, vom Rednerpult aus im nachhinein so zu tun, als hätte jemand den Inhalt nicht richtig wiedergegeben oder vielleicht gar nicht verstanden.

Mir geht es aber in meinem Redebeitrag darum, meine Damen und Herren, daß wir insbesondere das Partnerschaftsabkommen mit der Ukraine noch einmal betrachten sollten, auch hier im Hause inhaltlich betrachten sollten. Die Motivation, die der Herr Außenminister dargestellt hat, die Motivation zur Hilfe, zur Durchsetzung der Menschenrechte, zum Etablieren von Marktwirtschaft in diesem Bereich, ist doch unbestritten, aber dann muß man auch dazusagen, daß es nicht nur ein freundliches Geschenk ist, sondern daß es natürlich auch im europäischen Raum Firmen gibt, die massive Interessen haben, ihre Technologie in der Ukraine anzubringen und dorthin zu verkaufen.

Das betrifft natürlich insbesondere jene Firmen, die atomtechnologische Nutzungen in ihrem Programm haben. Deshalb meinen wir von seiten des Liberalen Forums – das ist auch schon von anderen Rednerinnen und Rednern angeschnitten worden –, daß in diesem Abkommen zuwenig darauf Bedacht genommen worden ist, daß wir uns im Grunde genommen doch in der Außenpolitik vor kurzem wieder darauf verständigt haben, eine Antiatompolitik zu betreiben.

Wir sollten, wenn es um diese Partnerschaftsabkommen geht, schon auch klarlegen, daß damit etwa in der Ukraine die Atomtechnologie und die Atomkraft intensiv genutzt werden und daß man offenbar nicht bereit ist – sogar unter Androhung quasi der Nichtschließung von Tschernobyl –, diese Einstellung zu ändern, wiewohl die notwendige Energie, die für eine Wirtschaftsentwicklung gebraucht wird, etwa auch durch Energieeffizienzmaßnahmen oder durch erneuerbare Energieträger, durch Kraft-Wärme-Kopplung ebenso aufgebracht werden könnte, ohne daß man ein Risiko für andere europäische Staaten erzeugt.

Das wird in diesem Abkommen zuwenig berücksichtigt. Ich glaube, das müssen wir noch einmal herausstreichen. Insofern bin ich auch nicht zufrieden mit dem Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Spindelegger eingebracht hat, denn der Antrag bleibt inhaltlich nach meinem Dafürhalten hinter dem zurück, was wir bereits vor dem Sommer als Fünfparteienantrag beschlossen haben.

Meine Damen und Herren! Wiewohl in der Begründung dieses Entschließungsantrages davon die Rede ist, daß die österreichische Bundesregierung auch einen Umstieg auf erneuerbare Energieträger in bilateralen Verhandlungen einmahnen soll – womit indirekt schon eingestanden ist, daß das im Partnerschaftsabkommen nicht enthalten ist –, kommt das im konkreten Text des Entschließungsantrags nicht mehr vor. Es kommt im konkreten Text des Entschließungsantrags, also in dem, was dann letztlich der Auftrag an die Bundesregierung ist, nicht mehr vor, daß ein Umstieg auf erneuerbare Energieträger vorgenommen und daß vermehrt Energieeffizienzmaßnahmen ergriffen werden sollen, sondern es wird nur davon geredet, daß es zu einer raschen Erhöhung der Sicherheitsstandards der ukrainischen Kernkraftwerke und insbesondere in weiterer Folge zu einer Schließung des Kernkraftwerkes Tschernobyl kommen soll.

Meine Damen und Herren! Wir haben uns in einem Fünfparteienantrag vor dem Sommer darauf verständigt – Sie wissen, daß dem sehr intensive Diskussionen vorausgegangen sind –, daß es wieder einen Konsens im Rahmen der österreichischen Antiatompolitik geben soll. Ich meine, es wäre falsch, den Antrag, so wie er hier liegt, zu beschließen und damit nach meinem Dafürhalten hinter das zurückzugehen, was der Fünfparteienantrag vor dem Sommer bereits festgeschrieben hat.


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